Winterchaos bei Bahn und Flug: Das sind die Rechte von EU-Reisenden

Verspätungen und Ausfälle durch Schnee und Eis sorgten zuletzt bei Bahn- und Flugreisenden für Ärger. Das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) erinnert daran, dass auch bei Winterwetter europaweit klare Regeln gelten.

Das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) Deutschland informiert Reisende über ihre Rechte bei wetterbedingten Verspätungen und Ausfällen im Bahn- und Flugverkehr. Auch bei Schnee und Eis bleiben die EU‑Bahn‑ und Fluggastrechte in Kraft. Bahnreisende können ab einer Verspätung von 60 Minuten kostenlos umbuchen oder 25 Prozent des Ticketpreises zurückfordern, ab 120 Minuten sogar 50 Prozent. Wird die Reise wegen absehbarer Verspätung von mindestens 60 Minuten sinnlos, etwa durch einen verpassten Termin, ist der volle Fahrpreis zu erstatten. Bei Zugausfällen muss die Bahn alternative Beförderung oder eine Hotelübernachtung anbieten. Kann die Weiterreise nicht mehr am selben Tag erfolgen, muss die Bahn eine Hotelübernachtung übernehmen.

Flugreisende haben Anspruch auf Entschädigung ab drei Stunden Verspätung am Zielort – je nach Distanz bis zu 600 Euro –, bei mehr als fünf Stunden können sie sich den Ticketpreis erstatten lassen. Verpflegung und Unterbringungskosten trägt die Airline, wenn sich der Weiterflug bis zum Folgetag verzögert.

Winterwetter gilt nur dann als höhere Gewalt, wenn es außergewöhnlich stark ist; Entschädigungen werden individuell geprüft. Das EVZ empfiehlt, Belege zu sammeln, Zeitpuffer einzuplanen und Verspätungen zu dokumentieren. Auf der EVZ‑Website helfen interaktive Tools für Bahn und Flug, Entschädigungsansprüche schnell zu prüfen.

EVN