Das Frankfurter Landgericht hat die DB Netz AG zur Rückerstattung von 1.309.851,49 EUR an Transdev verurteilt. Nach Ansicht von Transdev sei das Reduzierungsentgelt des früheren Trassenpreissystems kartellrechtswidrig. Nun hat die 3. Zivilkammer erkannt, dass DB Netz mit der Ausgestaltung des Trassenpreissystems kleinere EVU behindert, schreibt das ÖPNV-Fachmedienportal Bus&Bahn. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.