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BERLIN | Nach einer Entscheidung des Kammergerichts Berlin wollen die Länder Berlin und Brandenburg die Ausschreibung bei der Berliner S-Bahn “mit wenigen Korrekturen” fortsetzen.
Die Länder nähmen die Entscheidung des Gerichts “zur Kenntnis und bewerten die Tatsache positiv, dass die vorgebrachten Rügen zum größten Teil zurückgewiesen wurden”, teilte die Senatsverwaltung für Verkehr am Dienstag mit. Zu den beanstandeten Punkten bereiteten die Länder entsprechende Überarbeitungen vor.
In der Ausschreibung, die die Länder Berlin und Brandenburg gemeinsam durchführen, geht es um große Teile des Berliner S-Bahn-Netzes. Ausgeschrieben sind die Nord-Süd-Strecken und die Linien, die in Ost-West-Richtung über das Stadtbahn-Viadukt verlaufen. Die Ringbahn ist nicht enthalten. Gesucht wird ein Betreiber für die Zeit von 2029 bis in die 2040er-Jahre hinein.
Das Kammergericht verhandelte am vergangenen Freitag über insgesamt 25 Rügen des französischen Bahntechnik-Konzerns Alstom. Das Unternehmen bemängelt etwa die Kriterien, nach denen eingehende Angebote bewertet werden sollen. Zwar wiesen die zuständigen Richterinnen und Richter einen Großteil der Rügen ab. Lediglich bei zwei Themen legten sie den Ländern Berlin und Brandenburg Nachbesserungen auf.
Dennoch machte das Gericht in seiner am Montag veröffentlichten Entscheidung deutlich, dass die Länder aus seiner Sicht auch in zentralen Punkten des Verfahrens gegen das Vergaberecht verstoßen. Das betreffe auch die Bewertung eingehender Angebote. Allerdings seien die Rügen, die Alstom zu diesen Punkten erhoben hatte, nicht rechtzeitig eingereicht worden und würden deshalb abgewiesen, hieß es. Einen Kompromissvorschlag des Gerichts beim Verfahren am vergangenen Freitag hatte der Berliner Senat abgelehnt.
dpa / EVN