Sachschaden


  • Ereignis, bei dem Sachen, Fahrzeuge oder Gegenstände beschädigt oder zerstört werden

Als Sachschaden wird ein schadenstiftendes Ereignis (bspw. ausgelöst durch einen Unfall, Materialermüdung oder Vandalismus) bezeichnet, das die Beschädigung oder Zerstörung von Sachen wie Gebäuden, Schienenwegen, Fahrzeugen, Signalanlagen, Gegenständen und sonstigen Dingen unbelebter Natur zur Folge hat.


Letzte Aktualisierung: 01.06.2019