Der Aufenthalt innerhalb der Gleise ist nicht gestattet - § 62 Abs. 2 EBO. (Foto: © Bahnblogstelle)

Bundespolizei holt 5-jährige Kinder aus dem Gleisbereich

Der Aufenthalt innerhalb der Gleise ist nicht gestattet  - § 62 Abs. 2 EBO. (Foto: © Bahnblogstelle)
Der Aufenthalt innerhalb der Gleise ist nicht gestattet – § 62 Abs. 2 EBO. (Foto: © Bahnblogstelle)

Am Montagabend, 9. Mai, gegen 17:00 Uhr informierte die Notfallleitstelle der Deutschen Bahn die Bundespolizei in Stendal über spielende Kinder im Gleisbereich.


Nach der Meldung der Notfallleitstelle wurde durch die Bundespolizei eine sofortige Streckensperrung veranlasst. Unter Einsatz von Sonder- und Wegerechten fuhren Beamte des Bundespolizeireviers Stendal zum Ereignisort. Die Beamten stellten an den Bahngleisen im Bereich einer Kleingartenanlage zwei 5-jährige Kinder fest. Der kleine Junge und das Mädchen gaben an, dass ihre Eltern im Garten wären und sie selbst sich Züge anschauen wollten. Die beiden Kleinen wurden ihren Erziehungsberechtigten übergeben. Kinder und Erwachsene wurden eindringlich auf die enormen Gefahren an den Bahngleisen hingewiesen.

Da dieser Sachverhalt leider keinen Einzelfall darstellt, bittet die Bundespolizei darum, dass Kinder und Jugendliche wiederholt auf die Gefahren auf Bahnanlagen und mögliche schwerwiegende Folgen dieses Fehlverhaltens hingewiesen werden. Die Züge nähern sich fast lautlos und können je nach Windrichtung oft sehr spät wahrgenommen werden. Der Bremsweg eines Zuges kann aus einer Geschwindigkeit von 100 km/h bis zu 1.000 Meter betragen.


(red/ots)

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert