Schutzhalttafel (Signal Sh 2) in einem gesperrten Baugleis. (Foto: © Bahnblogstelle)

EBA schreibt ab 2019 Warnsignalgeber mit automatischer Pegelanpassung vor

Schutzhalttafel (Signal Sh 2) in einem gesperrten Baugleis. (Foto: © Bahnblogstelle)
Schutzhalttafel (Signal Sh 2) in einem gesperrten Baugleis. (Foto: © Bahnblogstelle)

Bei Baustellen in lärmsensiblen Bereichen dürfen spätestens ab 2019 nur noch Warnsignalgeber mit automatischer Pegelanpassung (APA) zum Einsatz kommen. Mit einer entsprechenden Allgemeinverfügung trägt das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) neueren technischen Entwicklungen Rechnung.


Auf Baustellen an Schienenwegen der Eisenbahnen des Bundes (EdB) werden Beschäftigte oftmals mit akustischen Warnsignalen vor den Gefahren aus dem Eisenbahnbetrieb gewarnt. Um zu gewährleisten, dass die Beschäftigten die Warnung jederzeit sicher aufnehmen können, müssen die Warnsignale deutlich über den Schallpegeln der Baumaschinen liegen. Dies führt jedoch insbesondere in Gebieten mit dichter Bebauung zu Konflikten mit Anwohnern, die sich zum Teil über erhebliche Lärmbelästigungen durch Warnsignale beschweren.

Neuere Entwicklungen im Bereich der Warnsignalgebertechnik führen jetzt dazu, dass Systeme am Markt verfügbar sind, die durch kontinuierliche Messung der Störschallpegel das Warnsignal so einpegeln können, dass eine deutliche Reduzierung der Lärmbelastung der Anwohner bei gleicher Sicherheit für die Beschäftigten erreicht werden kann. Diese Systeme stellen nach Auffassung des EBA den für den Bereich des Immissionsschutzes zu fordernden Stand der Technik dar.

Das Eisenbahn-Bundesamt hat daher eine Allgemeinverfügung erlassen, nach der in lärmsensiblen Bereichen spätestens ab 2019 nur noch Warnsignalgeber mit automatischer Pegelanpassung (APA) zum Einsatz kommen dürfen.


(red/EBA)

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