Am 17. März 2017 nahm die Bundespolizei im Hauptbahnhof in München einen 22-jährigen Mann fest, dem im Nachgang mehrere Graffitis im Stadtbereich und auf der Münchner S-Bahn-Stammstrecke sowie an seinem Wohnort, zugeordnet werden konnten. Meist verwendete er das Tag “ANAL”. Nun wurde der Mann zu einer vergleichsweise hohen Strafe verurteilt.
Am 17. März 2017 war der junge Mann einer Streife von DB Sicherheit im Münchner Hauptbahnhof aufgefallen, da er Spraydosen in den Händen hielt und frische Farbanhaftungen auf seiner Haut und Kleidung zu sehen waren. Ermittlungen und Videoauswertungen der Bundespolizei ergaben zunächst, dass der damals 22-Jährige aus Bernried kurz zuvor im Hauptbahnhof an mehreren Stellen das Tag “ANAL” gesprüht hatte. Für eine Vernehmung war der mit 1,99 Promille Alkoholisierte an diesem Tag zu betrunken. Nach weiteren Hinweisen konnten gleichlautende Tags auch am Bahnhof Pasing festgestellt werden.
Intensive Ermittlungen durch die Koordinierungsgruppe Graffiti, in welcher Bundes- und Landespolizisten gemeinsam gegen derartige Sachbeschädigungen vorgehen, führten dazu, dass der inzwischen 23-Jährige letztendlich wegen einer Vielzahl von Graffitis im Zeitraum vom 2. März bis 22. August 2017 angezeigt wurde. Diese waren im Stadtgebiet München, an mehreren Bahnhöfen der S-Bahn-Stammstrecke, sowie an seinem ehemaligen Wohnort Bernried angebracht. In den meisten Fällen brachte der inzwischen in Peiting Lebende das Tag “ANAL” mittels Spraydosen oder Edding an. Es entstand ein Sachschaden in Höhe von 3.700 Euro.
Am 19. Juni 2018 wurde nun das Gerichtsurteil gegen den Sprayer rechtskräftig. Er wurde bei einer Bewährungszeit von drei Jahren zu einer Freiheitsstrafe von zehn Monaten verurteilt. Ein Mitarbeiter der Bundespolizei, der in der Koordinierungsgruppe Graffiti in diesem Fall ermittelte, äußerte sich nach dem Urteil sehr überrascht: “Das ist eine außergewöhnlich hohe Strafe. In meiner 10-jährigen Zeit bei den Graffiti-Ermittlern habe ich bisher nur zwei Mal erlebt, dass eine Haftstrafe gegen einen Sprayer verhängt wurde.”
red/BPol