Am kommenden Wochenende (27.-29. Juli 2018) dürfen “gefährliche Werkzeuge aller Art” (u.a. Messer) am Kölner Hauptbahnhof nicht mitgeführt werden. Beamte der Bundespolizei werden Reisende und Besucher verstärkt kontrollieren. Bei Verstößen kann ein Zwangsgeld in Höhe von 100 Euro erhoben werden.
Der Hauptbahnhof Köln wird täglich von ca. 318.000 Reisenden und Besuchern genutzt. Im vergangenen Jahr verzeichnete die Bundespolizeiinspektion Köln einen Anstieg der Gewaltstraftaten um +23,3 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Es wurden 66 gefährliche Körperverletzungen erfasst, die unter anderem mittels gefährlicher Gegenstände begangen wurden. Die Einsatzkräfte der Bundespolizeiinspektion Köln haben von Januar bis Juni 2018 bereits 44 Sachverhalte registriert, bei denen Waffen, wie Messer, Schlagringe, Totschläger, aber auch Softairpistolen mitgeführt wurden. Der Kölner Hauptbahnhof ist insbesondere am Wochenende ein Brennpunkt für Gewaltdelikte.
Wegen der Zunahme der Gewalt hat die Bundespolizeidirektion Sankt Augustin per Ordnungsverfügung das Mitführen von Schuss-, Hieb-, Stoß- und Stichwaffen sowie Messern aller Art verboten. Die Allgemeinverfügung gilt von Freitagabend (27. Juli) bis Sonntagmorgen (29. Juli) in der Zeit zwischen 18 Uhr und 6 Uhr. Der Geltungsbereich umfasst den Gebäudekomplex des Kölner Hauptbahnhofs inklusive der Gleisanlagen.
Durch das Verbot soll Straftaten vorgebeugt, sowie Reisende und Polizeibeamte geschützt werden. Die Einhaltung des Verbots wird durch Beamte der Bundespolizei überwacht und kontrolliert. Bei Verstößen gegen die Allgemeinverfügung werden aufgefundene gefährliche Gegenstände sichergestellt. Zusätzlich kann ein Zwangsgeld in Höhe von 100 Euro festgesetzt werden.
red/BPol