Güterzug bei der Durchfahrt durch einen Bahnhof. (Foto: © Bahnblogstelle)

Bundespolizei sucht Zeugen nach gefährlicher Laserpointer-Attacke auf Triebfahrzeugführer

Güterzug bei der Durchfahrt durch einen Bahnhof. (Foto: © Bahnblogstelle)
Güterzug bei der Durchfahrt durch einen Bahnhof. (Foto: © Bahnblogstelle)

Gleich mehrmals blendeten bislang Unbekannte am Mittwochmorgen, 13. April, mehrere Triebfahrzeugführer von Güterzügen mit einem Laserpointer. Einsatzkräfte der Bundespolizei fahndeten im Bereich der Ortslage Westerholt nach Tatverdächtigen.


Am Mittwochmorgen gegen 02:15 Uhr wurde die Bundespolizei über „Laserpointer-Attacken“ auf Triebfahrzeugführer an der Güterzugstecke im Bereich Westerholt informiert. Nach Angaben von Bahnmitarbeitern sollen Unbekannte mit einem Laserpointer auf die Führerstände der Triebfahrzeuge gezielt und so Bahnmitarbeiter geblendet haben, heißt es in einer Mitteilung der Bundespolizei. Ob dadurch Bahnmitarbeiter verletzt wurden, ist derzeit nicht bekannt.

Einsatzkräfte durchsuchten daraufhin das Bahngelände im Bereich des Bahnhofs Westerholt (Straße Zum Bahnhof). Personen wurden nicht mehr angetroffen. Die Bundespolizei leitete ein Ermittlungsverfahren wegen gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr ein.

Zeugen die Hinweise zu dem Fall geben können, werden gebeten sich mit der Bundespolizei unter der kostenfreien Servicenummer 0800 6 888 000 in Verbindung zu setzten.

Wie die Polizei mitteilt, kommen Laserattacken auf Flugzeuge, Züge oder Verkehrsteilnehmer im Straßenverkehr leider immer wieder vor. Die Bundespolizei weist daraufhin, dass es sich bei den Laserattacken nicht um einen „Dummejungenstreich“ handelt. Trifft der gebündelte Laserstrahl auf das menschliche Auge, können dadurch unter Umständen irreparable Schäden an der Netzhaut entstehen. Das absichtliche Blenden zieht entsprechende strafrechtliche Folgen nach sich. Nicht umsonst wird ein gefährlicher Eingriff in den Bahnverkehr (§ 315 StGB) mit bis zu 10 Jahren Freiheitsstrafe sanktioniert.

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