Nach dem Verdacht der Ermittler, dass der zuständige Fahrdienstleiter des Zugunglücks von Bad Aibling kurz vor dem Unglück Handyspiele gespielt haben soll, verweist der Bahnkonzern auf ein striktes Verbot solcher Ablenkungen im Dienst.
Wie aus Dienstvorschriften der Deutschen Bahn hervorgeht, dürfen Fahrdienstleiter der DB ihr privates Mobiltelefon bei der Arbeit nur nutzen, wenn dies für ihre Tätigkeit erforderlich ist. Wie es von Seiten des Bahnkonzerns heißt, ist der Gebrauch eines Mobiltelefons für Computerspiele während der Arbeit ausdrücklich verboten. Dies gelte auch für Fernseh- und Radiogeräte.
Am Dienstag war bekannt geworden, dass das Amtsgericht Rosenheim auf Antrag der Staatsanwaltschaft Traunstein Haftbefehl gegen den Fahrdienstleiter von Bad Aibling wegen fahrlässiger Tötung, fahrlässiger Körperverletzung und gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr erlassen hatte (Bahnblogstelle berichtete). Der 39-jährige Stellwerksmitarbeiter sitzt seit Dienstag in Untersuchungshaft. Ihm wird die fahrlässige Verursachung des Zugunglücks vom 9. Februar bei Bad Aibling mit zwölf Toten und mehr als 80 Verletzten zur Last gelegt. Nach Angaben der Ermittler habe er eingeräumt, ein Handyspiel gestartet und gespielt zu haben. Die Staatsanwaltschaft geht daher davon aus, „dass der Beschuldigte dadurch von der Regelung des Kreuzungsverkehrs der Züge abgelenkt war.“
Bahnchef Rüdiger Grube wollte sich am Mittwoch wegen der laufenden Ermittlungen nicht dazu äußern, dass der Fahrdienstleiter auf dem Mobiltelefon gespielt haben soll. Wenn es so gewesen sei, wäre dies aber abweichend von der Vorschrift und er hätte sich damit strafbar gemacht, sagte der Bahnchef in Berlin. Laut Grube sind die Vorschriften eindeutig.
Die Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG) wollte den konkreten Fall wegen der laufenden Ermittlungen nicht kommentieren. Grundsätzlich seien sich die Fahrdienstleiter aber “ihrer Verantwortung bewusst, die sie tragen, und nehmen sie auch wahr”, sagte ein EVG-Sprecher.