Nach Hamburg und Berlin wird es am kommenden Wochenende, zwischen dem 29. Juni und 1. Juli, im Dortmunder Hauptbahnhof eine Waffenverbotszone geben. Zuwiderhandlungen gegen das Verbot können laut Bundespolizei mit einem Zwangsgeld in Höhe von 100 Euro geahndet werden.
Der Dortmunder Hauptbahnhof wird täglich von circa 125.000 Reisenden genutzt und gilt als wichtiger Fernverkehrshalt in Deutschland. Gerade unter dem enthemmenden Einfluss von Alkohol- und Betäubungsmitteln, kommt es in der räumlichen “Enge” des Dortmunder Hauptbahnhofs immer wieder am Wochenende zu Konflikten, die teilweise mit gefährlichen Gegenständen und Waffen ausgetragen werden.
Im laufenden Jahr wurden bereits 54 Sachverhalte registriert, bei denen Waffen mitgeführt wurden. 2017 verzeichnete die für die Ruhrgebietsbahnhöfe zuständige Bundespolizeiinspektion Dortmund eigenen Angaben zufolge einen Anstieg der Gewaltstraftaten um 18,7 Prozent. Dabei kamen auch immer wieder gefährliche Gegenstände zur Anwendung. Einsatzkräfte stellten Messer jedweder Größe und Ausführung (Gürtelmesser, Scheckkartenmesser, Butterflymesser, Einhandmesser, Wurfmesser usw.) aber auch anderer gefährliche Gegenstände wie, z.B. Schraubendreher, sicher. Gegenstände dieser Art führen laut Bundespolizei immer wieder zu schweren und mitunter tödlichen Verletzungen.
Aufgrund der Zunahme von Sachverhalten im Zusammenhang mit gefährlichen Gegenständen und Waffen, wird die Bundespolizei am kommenden Wochenende konsequent reagieren und Nutzer des Dortmunder Hauptbahnhofs verstärkt kontrollieren. “Wir möchten damit ein Zeichen setzen und zum Ausdruck bringen, dass wir diese Zunahme der Gewalt nicht dulden”, so Polizeidirektor Oliver Humpert, Inspektionsleiter der Bundespolizei.
Die Bundespolizeidirektion Sankt Augustin hat ein Mitführverbot für Schuss-, Hieb- Stoß- und Stichwaffen sowie Messern aller Art erlassen: Die Allgemeinverfügung gilt im Zeitraum vom 29. Juni 2018, 18:00 Uhr bis 30. Juni 2018, 07:00 Uhr sowie vom 30. Juni 2018, 18:00 Uhr bis 01. Juli 2018, 07:00 Uhr. Der Geltungsbereich umfasst den Dortmunder Hauptbahnhof, die Gebäudekomplexe des Dortmunder Hauptbahnhofs inklusive Gleisanlagen. Ausgenommen ist der U-Bahn/Stadtbahn Bereich. Die Allgemeinverfügung gilt für alle Personen, die sich im Geltungsbereich der Allgemeinverfügung aufhalten bzw. diesen betreten.
red