Die DB Projekt Stuttgart–Ulm GmbH leitet nach eigenen Angaben rechtliche Schritte ein. Grund dafür sind Käferkotfunde an Bäumen, die eine mögliche Manipulation nahelegen. Einem Gutachter zufolge seien die Kotpillen und Teile von Käfern gezielt im Bereich der Baumfällungen platziert worden. Wie lokale Medien berichten, weisen die Gegner des Projekts Stuttgart 21 einen Manipulationsvorwurf zurück.
Die Projektgesellschaft wird nach den Fällarbeiten im Rosensteinpark im Zuge des Projekts Stuttgart 21 Anzeige gegen Unbekannt wegen Betrugs und wegen eines möglichen Verstoßes gegen das Artenschutzrecht erstatten. Zudem behält sich die Bahn zivilrechtliche Schritte wegen Schadensersatzes gegen mögliche Verursacher vor.
Während der Fällarbeiten im Rosensteinpark vorige Woche waren an zwei Bäumen Käferkotpillen gefunden worden – für die ökologische Bauüberwachung ein Hinweis auf eine mögliche Besiedlung durch den besonders streng geschützten Juchtenkäfer. Zudem war in einem der beiden Bäume eine mit Mulm und Resten verschiedener Käferarten gefüllte Flasche gefunden worden. Einem Gutachter zufolge, der die Fällungen aufgrund einer Auflage des Eisenbahn-Bundesamtes (EBA) begleitet hatte, gelangten der Kot und die Überreste der Käfer nicht auf natürlichem Wege dorthin. Denn bei der genaueren Untersuchung im Rahmen der Fällarbeiten war keine Besiedlung der Bäume durch Juchtenkäfer festzustellen. Im Protokoll des Gutachters heißt es dazu: „Die Vielzahl dieser Chitinreste und das Arteninventar lassen hier keine Zweifel an einer gezielten Manipulation.“
Langwieriges Planänderungsverfahren nach Juchtenkäferverdacht
Nach einer Untersuchung im Rahmen einer ökologischen Kartierung im Jahr 2014 konnte im Bereich des künftigen Portals des Tunnels Bad Cannstatt bei sechs Bäumen eine Juchtenkäferbesiedlung nicht ausgeschlossen werden. Der damit eingetretene Status als sogenannte Verdachtsbäume hatte ein langwieriges Planänderungsverfahren nach sich gezogen. Um die Bäume fällen zu dürfen und damit das Baufeld für das künftige Tunnelportal frei machen zu können, bedurfte es der Zustimmung der Kommission der Europäischen Union (EU). Der Rosensteinpark ist Teil des 3800 Hektar großen Fauna-Flora-Habitat-Gebiets „Glemswald und Stuttgarter Bucht“, das aufgrund europäischen Rechts als Schutzzone für besonders gefährdete Tier- und Pflanzenarten ausgewiesen ist. Nach der Zustimmung der EU-Kommission erteilte das EBA am 8. Februar 2018 den Bescheid für die 17. Planänderung.
Die Funde im Rahmen der Fällarbeiten am Rosensteinportal belegen nach Ansicht der Projektverantwortlichen, dass die Manipulation von artenschutzrechtlichen Befunden nicht nur theoretisch möglich sei, sondern offenbar auch praktiziert wurde. Dieser Tatbestand nährt den Verdacht, dass möglicherweise auch an anderer Stelle manipuliert worden sein könnte. In diesem Zusammenhang ermittelt die DB Stuttgart–Ulm GmbH derzeit den entstandenen Schaden, um gegen Verursacher gegebenenfalls auch zivilrechtliche Ansprüche geltend machen zu können.
red/Bahnprojekt Stuttgart-Ulm