Bundesanwaltschaft übernimmt Ermittlungen wegen Brandanschlägen auf Bahnanlagen

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Die Bundesanwaltschaft hat am vergangenen Freitag (30. Juni 2017) im Zusammenhang mit den jüngsten Brandanschlägen auf Gleis- und Telekommunikationsanlagen die Ermittlungen wegen des Verdachts der Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung, der verfassungsfeindlichen Sabotage sowie der Brandstiftung, der Störung öffentlicher Betriebe und der Störung von Telekommunikationsanlagen (§§ 88 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 2, § 129 Abs. 1, Abs. 4, § 306 Abs. 1 Nr. 2, § 316b, 317 StGB) übernommen.

In den frühen Morgenstunden des 19. Juni 2017 verübten bislang unbekannte Täter insgesamt 13 Brandanschläge auf Kabelschächte an Bahnanlagen. Betroffen waren Ballungsräume im Norden, Westen und Osten des Bundesgebietes, konkret Köln/Rhein/Ruhr, Hamburg, Berlin sowie Leipzig/Dresden/Chemnitz. Bundesweit fielen durch die Anschläge 374 Züge vollständig und weitere 520 Züge teilweise aus. Es kam zu Verspätungen von insgesamt fast 40.000 Minuten, von denen mehrere Millionen Reisende betroffen waren. Des Weiteren entstand Sachschaden in sechsstelliger Höhe, nicht nur an Bahn-, sondern auch an Telekommunikationsanlagen, wodurch die Telefon- und Datenanschlüsse von etwa 100.000 Nutzern vorübergehend ausfielen.

Unter anderem wegen der massiven Auswirkungen auf den Bahn- und Telekommunikationsverkehr, des Ausmaßes der Verletzung individueller Rechtsgüter sowie des länderübergreifenden Charakters der Taten hat die Bundesanwaltschaft die Ermittlungen wegen der besonderen Bedeutung des Falles an sich gezogen (§ 142a Abs. 1 Satz 1, Satz 2, § 120 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1, 74a Abs. 2 GVG).

red/GBA

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