Die Lokführergewerkschaft GDL hat mit Erleichterung auf das von der Bundespolizeidirektion München angeordnete Mitführverbot für Waffen und gefährliche Gegenstände reagiert. Die Maßnahme gilt von diesem Freitag an.
Die Bundespolizeidirektion München hat ein temporäres Waffen- und Gefährdungsgegenstandsverbot an mehreren bayerischen Bahnhöfen und S‑Bahnhaltepunkten angeordnet. Das Verbot gilt von diesem Freitag an bis zum 4. Januar 2026 und umfasst die Bahnhöfe Aschaffenburg, Augsburg, München Hbf, München Ost, München Pasing, Nürnberg, Regensburg und Würzburg, sowie die Münchner S‑Bahnhaltepunkte Karlsplatz (Stachus) und Marienplatz.
Die Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) – Bezirk Bayern begrüßt diese Entscheidung ausdrücklich. Bezirksvorsitzender Uwe Böhm erklärte: „Zum Eisenbahnfahren braucht es keine Waffe, sondern gegenseitigen Respekt sowie ein höfliches Miteinander und eine gültige Fahrkarte. Wir begrüßen die Entscheidung der Bundespolizei, weil sie Fahrgäste und Mitarbeitende gleichermaßen schützt.“
Die GDL bezeichnet die Maßnahme als „wichtiges Signal für mehr Sicherheit“ und spürbare Entlastung im Bahnalltag. Sie betont zugleich die klare Aufgabentrennung zwischen Bahnpersonal und Polizei: Eisenbahnerinnen und Eisenbahner würden für Ordnung sorgen, seien jedoch keine Ersatzpolizisten, hieß es. Für die Einhaltung von Sicherheit, Recht und Gesetz sei die Bundespolizei zuständig.
Mit ihrem Dank an die Bundespolizei unterstreicht die GDL, dass das Waffenverbot einen wichtigen Beitrag für sicheres Reisen und Arbeiten an Bayerns Bahnhöfen leistet – gerade in den stark frequentierten Wochen rund um die Advents- und Weihnachtszeit.
EVN
