Während des Oktoberfestes gilt an mehreren Münchener Bahnhöfen ein umfassendes Messer- und Waffenverbot. Was die Bundespolizei damit bezweckt und welche Bereiche betroffen sind.
Verschärfte Sicherheitsvorschriften während des Oktoberfestes: Vom 20. September bis zum Morgen des 6. Oktober ist das Mitführen von Messern aller Art untersagt, wie die Bundespolizei am Sonntag mitteilte. Auch Schusswaffen, Schreckschusswaffen, gefährliche Werkzeuge sowie Hieb-, Stoß- und Stichwaffen dürfen in diesem Zeitraum nicht mitgeführt werden.
Ziel sei es, Gewaltdelikte zu verhindern und Besucher wie Einsatzkräfte zu schützen. Bei Verstößen können entsprechende Gegenstände von der Polizei sichergestellt und Platzverweise oder ein Bahnhofsverbot ausgesprochen werden.
Das Verbot betreffe in München die gesamten Gebäude des Hauptbahnhofs, des Ostbahnhofs und des Bahnhofs Pasing, hieß es weiter. Ebenfalls betroffen sind die S-Bahn-Stationen Hauptbahnhof und Hackerbrücke.

dpa