SBB begrüßt Maßnahmen des BAV für sichereren Güterverkehr

Das Bundesamt für Verkehr (BAV) hat als Reaktion auf den Unfall im Gotthard-Basistunnel von 2023 Vorschriften zur Erhöhung der Sicherheit im Güterverkehr erlassen. Die SBB begrüsst die Vorgaben. Damit kann das Unfallrisiko im Güterverkehr nachhaltig gesenkt werden und die SBB kann weiterhin alle Güterwagen befördern.

  SBB informiert  

Der Unfall im Gotthard-Basistunnel vom 10. August 2023 war für die Schweiz und die SBB ein einschneidendes Ereignis. Der Bahnverkehr war lange eingeschränkt, die Schäden waren mit 150 Millionen Franken hoch. Der Abschlussbericht der Schweizerischen Sicherheitsuntersuchungsstelle (SUST) hat gezeigt, dass ein nicht entdeckter Riss zum Bruch einer Radscheibe geführt hat. Ein solcher Bruch kann sich wieder ereignen. Verschiedene Beinahe-Unfälle in Europa haben die Risikofaktoren für Risse und mögliche Brüche aufgezeigt: zu geringe Durchmesser der Räder, Überhitzung der Räder durch Verbundstoff-Bremssohlen, zu lange Intervalle zwischen Kontrollen.

Der Güterverkehr auf der Schiene gehört grundsätzlich zu den sichersten Transportsystemen. Durch den Unfall wurde jedoch ein systematisches Problem festgestellt. Systematische Probleme können nur durch entsprechende Vorgaben der zuständigen Behörden in der Schweiz und in Europa behoben werden. In den letzten Monaten hat sich die SBB im Dialog mit der Güterverkehrs-Branche und gemeinsam mit den beteiligten Partnern beim Bundesamt für Verkehr (BAV) eingebracht.

Vorgaben des BAV senken Risiko für erneuten Unfall

Die SBB begrüßt die Vorgaben des BAV. Sie senken das Risiko für einen erneuten Unfall. Die Vorgaben müssen nicht nur von den Eisenbahn-Verkehrsunternehmen (EVU), sondern auch von den Instandhaltungsfirmen der Güterwagen eingehalten werden. Sicherheit steht für die SBB nach eigenen Angaben an erster Stelle. Deshalb hatte die SBB Anfang Juni 2025 angekündigt, aus dem Transport von Güterwagen mit LL-Bremssohlen auszusteigen.

Die nun vom BAV erlassenen Vorgaben setzt die SBB um. Sie ermöglichen der SBB weiterhin alle Güterwagen zu befördern, unabhängig von den verbauten Bremssohlen. Die Maßnahmen erhöhen die Sicherheit im Güterverkehr nachhaltig. Trotzdem setzt die SBB zusätzlich auf verstärkte Kontrollen.

Diese jetzt verfügten Vorgaben des BAV gelten für alle EVU und ihre transportierten Güterwagen, welche auf dem Schweizer Schienennetz verkehren. Außerhalb der Landesgrenzen zeigen die Maßnahmen wenig Wirkung. Die SBB ermutigt deshalb die europäischen Behörden, die schweizerischen Maßnahmen zu übernehmen.

Darüber hinaus sieht die SBB mittel- bis langfristig eine Notwendigkeit, das Haftungsrecht im Schienengüterverkehr anzupassen, insbesondere wenn es zu Schäden wie Radbrüchen kommt. Eine angemessene Haftungsbeteiligung der Wagenhalter würde die Sicherheit im Bahnsystem weiter erhöhen: Sie hätten ein Interesse, mehr als nur das Notwendige in Überwachung, Instandhaltung und Modernisierung der Wagen zu investieren.

EVN (redaktionell bearbeitet / Quelle: SBB)