Bundesregierung plant eigene Bundesbehörde für Eisenbahnunfalluntersuchung

Einem Medienbericht zufolge plant die Bundesregierung die Schaffung einer eigenen Behörde zur Untersuchung von Unfällen im Eisenbahnwesen. Mit dem vorgelegten „Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung der Eisenbahnunfalluntersuchung“ sollen die auf Gesetzesebene erforderlichen rechtlichen Grundlagen dafür geschaffen werden, berichtet der Branchendienst bahn manager.


Die zu schaffende Bundesstelle für Eisenbahnunfalluntersuchung solle als selbständige Bundesoberbehörde für Aufgaben der Untersuchung gefährlicher Ereignisse im Eisenbahnbetrieb zuständig sein. Bislang ist die Eisenbahn-Unfalluntersuchungsstelle des Bundes (EUB), die im Jahr 2008 eingerichtet wurde, dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) unterstellt. Die operativen Aufgaben nimmt die Untersuchungszentrale der EUB wahr, die organisatorisch beim Eisenbahn-Bundesamt (EBA) angesiedelt ist. Eine Organisationsuntersuchung im Jahr 2015 habe aber gezeigt, dass es sinnvoller sei, die Eisenbahnunfalluntersuchung des Bundes einer selbständigen Behörde zu übertragen.

Von den Rechtsänderungen wären sowohl das Allgemeine Eisenbahngesetz (AEG) als auch das Bundeseisenbahnverkehrsverwaltungsgesetz (BEVVG) betroffen. Weitere Änderungen auf Verordnungsebene sollen später, erst nach Inkrafttreten des Gesetzes erfolgen.


red

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