Nahverkehrsbetriebe in NRW verbieten Mitnahme von E-Tretrollern


DÜSSELDORF | In einer Reihe von NRW-Großstädten dürfen Fahrgäste bald keine E-Tretroller mehr in Fahrzeugen der kommunalen Verkehrsbetriebe mitnehmen. Dies soll dem Brandschutz dienen.

Die kommunalen Verkehrsbetriebe in den fünf größten Städten Nordrhein-Westfalens verbieten ab dem 1. März aus Brandschutzgründen die Mitnahme von E-Tretrollern in allen oder einem Teil ihrer Fahrzeuge. Grund seien neue Bewertungen zum Brandschutz, nachdem es im In- und Ausland mehrere Vorfälle brennenden Akkus von E-Tretrollern gegeben habe, erklärten etwa die Kölner Verkehrs-Betriebe (KVB). Derzeit seien die Sicherheitsanforderungen für E-Tretroller deutlich niedriger als für andere Elektrofahrzeuge. Ähnlich äußerten sich weitere Verkehrsbetriebe. Hingegen sind E-Bikes, Elektro-Rollstühle und vierrädrige Elektromobile für mobilitätseingeschränkte Menschen nicht vom Verbot betroffen.

Die KVB (Köln), Rheinbahn (Düsseldorf), DSW21 (Dortmund), Ruhrbahn (Essen) und DVG (Duisburg) untersagen die Mitnahme von E-Tretrollern, die auch E-Scooter genannt werden, in all ihren Bussen und Bahnen. Die kommunalen Nahverkehrsbetriebe berufen sich bei ihrer Entscheidung auf einer Empfehlung des Verbands Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV). Weitere Betriebe wollen dem Vorgehen folgen. So planen die Wuppertaler Stadtwerke den Verbotsstart zum 18. März. Die Bogestra (Bochum) kündigte das Verbot zum 1. April an.

Bei der SWB Bus und Bahn (Bonn) dürfen Fahrgäste ab 1. März nur in Bahnen vorerst keine E-Tretroller mehr mitnehmen. In SWB-Bussen dürften die E-Scooter noch transportiert werden, da hier im Ernstfall schneller evakuiert werden könnte, erklärte das Unternehmen.

Der Verkehrsverbund Rhein-Sieg (VRS) erklärte, es werde eine einheitliche Regelung für NRW angestrebt. Sie müsste dann in den landesweit gültigen Beförderungsbedingungen für den Nahverkehr in NRW verankert werden, sagte ein VRS-Sprecher. DB Regio verwies darauf, dass in den geltenden Beförderungsbedingungen die Mitnahme von E-Rollern derzeit noch erlaubt sei. “Beförderungsbedingungen im Nahverkehr vereinbaren wir immer gemeinsam mit unseren Aufgabenträgern – und passen sie auch nur zusammen an”, sagte ein Sprecher der Deutschen Bahn NRW. Wie mehrere Nahverkehrsverbünde in NRW erläuterten, entschieden die kommunalen Verkehrsbetriebe derzeit auf der Basis ihres Hausrechts darüber, ob sie die Mitnahme von E-Tretroller in ihren Fahrzeugen erlauben oder nicht.

Das NRW-Verkehrsministerium betonte, dass auch eine bundesweit einheitliche Vorgehensweise angestrebt werde. “Eine Einzelfall-, Ausnahmefall- oder lückenhafte Regelung ist belastend für den Fahrgast und die Bedingungen und Regeln sind schwer zu vermitteln”, sagte eine Sprecherin. Das Ministerium könne die Regelung der Verkehrsbetriebe nachvollziehen. “Das bisherige Sicherheitskonzept, welches im Brandfall die Weiterfahrt in den nächsten Tunnelbahnhof in Kombination mit nicht entflammbaren Materialien im Zug greift, ist bei einem Brand von E-Tretrollern nicht mehr ausreichend”, erläuterte sie.

Mehrere Verkehrsbetriebe stellten in Aussicht, dass bei entsprechender Entwicklung der Sicherheitsstandards bei den E-Roller-Akkus das Verbot wieder aufgehoben werden könnte. Ähnlich äußerte sich das NRW-Verkehrsministerium: “Sobald ein gültiger Normungsprozess untaugliche Akkus vom Markt ausschließt und Manipulationen am Gerät nicht mehr vorgenommen werden können, muss die Situation neu bewertet werden.”

Nach Angaben des VDV empfehlen die Betriebsverantwortlichen zahlreicher Verkehrsunternehmen, die sich regelmäßig in einem Verbandsausschuss austauschen, E-Tretroller von der Beförderung in Bussen und Bahnen auszuschließen. Grund dafür sei der niedrige Sicherheitsstandard der verbauten Lithium-Ionen-Akkus und damit verbunden ein erhöhtes Brand- und Explosionsrisiko sowie die gesundheitsschädliche Rauchgasfreisetzung, erklärte auch der Verband. Ausgangspunkt dafür, dass sich der Ausschuss mit dem Thema intensiv beschäftigt habe, seien Brände und Explosionen in Fahrzeugen des öffentlichen Nahverkehrs in verschiedenen Städten gewesen.

“Das, was in den Fahrzeugen in Madrid, Barcelona oder London passiert ist, kann auch in Deutschland jederzeit passieren”, sagte der Vorsitzende des VDV-Betriebsausschusses, Ronald Juhrs, der auch Geschäftsführer Technik und Betrieb bei den Leipziger Verkehrsbetrieben ist. “Daher sehen wir uns aktuell dazu gezwungen, die Mitnahme solcher Fahrzeuge in Bussen und Bahnen nicht mehr zu empfehlen. Mindestens so lange, bis die dort verbauten Akkus einen ausreichenden Sicherheitsstandard erfüllen”, betonte er. Nicht betroffen seien gemäß vorliegender Gutachten E-Fahrräder, E-Rollstühle und E-Seniorenmobile, da sie bereits deutlich höhere normative Anforderungen an die Sicherheit der Batterien erfüllten, listete er auf.


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dpa