Im Zusammenhang mit Spekulationen um Funklöcher im digitalen Zugfunk GSM-R auf dem deutschen Streckennetz, wurde seitens der Stuttgarter Zeitung eine „La“ als Quelle angegeben. Diese soll ein Funkloch auf der eingleisigen Strecke zwischen Kolbermoor und Bad Aibling beweisen. Doch was ist eigentlich eine La?
Die Stuttgarter Zeitung berichtet in einem aktuellen Artikel, dass eine La-Liste tausende Funklöcher auf dem Streckennetz der Deutschen Bahn belege. Brisant an dieser Geschichte: Auch auf der Unglücksstrecke, auf der am 9. Februar zwei Meridian-Züge frontal zusammengestoßen waren, soll es ein Funkloch im digitalen Zugfunk GSM-R (Global System for Mobile Communications – Railway) geben. Die Deutsche Bahn dementierte dies bereits am Donnerstag per Pressemitteilung (? Bahnblogstelle berichtete). Dennoch weitete am Freitag die Staatsanwaltschaft Traunstein ihre Ermittlungen zur Unfallursache des Zugunglücks von Bad Aibling aus.
Um die Spekulationen zu belegen, verweist die Stuttgarter Zeitung auf eine aktuelle Ausgabe der La. Eisenbahnern wird der Begriff ganz klar etwas sagen. Doch für Nichteingeweihte stellt sich hier natürlich die Frage: Was ist denn eigentlich eine La?
La – Zusammenstellung der vorübergehenden Langsamfahrstellen und anderen Besonderheiten
Die La ist eine „Zusammenstellung der vorübergehenden Langsamfahrstellen und anderen Besonderheiten“. Sie ist ein Verzeichnis, das aktuelle betriebliche Änderungen abweichend vom elektronischen Fahrplan EBuLa bzw. dem gedruckten Buchfahrplan beinhaltet und den Triebfahrzeugführer über jene Änderungen in Kenntnis setzt.
Das Verzeichnis wird wöchentlich aktualisiert und bislang in gedruckter Heftform verteilt. Der Gültigkeitszeitraum einer La ist jeweils auf eine Woche beschränkt (von Freitag 00:00 Uhr bis Donnerstag der kommenden Woche 24:00 Uhr).
Das La-Heft, auch als La-Druckstück bezeichnet, ist die gedruckte und gebundene Form der La, die ein Triebfahrzeugführer in der aktuellen und gültigen Ausgabe bei seiner Fahrt mitzuführen hat. Für die Zukunft ist angedacht, die La-Dokumente alternativ über mobile Endgeräte (z.B. Tablet-PCs) als HTML- oder PDF-Dokument den Triebfahrzeugführern bereitzustellen.
Aus diesen Unterlagen geht unter anderem hervor, auf welchem Streckenabschnitt, zum Beispiel wegen Bauarbeiten oder Mängel an der Strecke, langsamer gefahren werden muss, als es regulär der Fall wäre. Aber auch Hinweise zum Zugfunk sind hier eingetragen. So ist unter einigen Strecken zu lesen, dass der Zugfunk GSM-R nicht verfügbar ist.
Ob das Funkloch, wie es die Stuttgarter Zeitung schreibt, auf dem besagten Streckenabschnitt heute noch existiert, ist unklar. Klar ist, dass es diese Einträge zur Nichtverfügbarkeit des Zugfunks in der La tatsächlich zuhauf gibt. Alles weitere müssen nun die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft, des Eisenbahn-Bundesamtes (EBA) und der Eisenbahn-Unfalluntersuchungsstelle des Bundes (EUB) zeigen.
Ein Fahrdienstleiter im Stellwerk Bad Aibling, der durch seine verhängnisvolle Fehlentscheidung zwei Züge auf die eingleisige Strecke schickte, habe noch im letzten Moment versucht das Unglück per Notruf zu verhindern. Wie Oberstaatsanwalt Jürgen Branz auf einer Pressekonferenz am Dienstag sagte, ging dieser Notruf aber ins Leere. Gegen den 39-jährigen Fahrdienstleiter wird wegen fahrlässiger Tötung, Körperverletzung und gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr ermittelt.