HAMBURG | Wegen einer Serie von Angriffen auf Menschen an Bahnhöfen hat das Landgericht Hamburg einen Angeklagten zu neun Jahren Haft verurteilt.
Die Strafkammer verhängte am Freitag zudem Sicherungsverwahrung. Das bedeutet, dass der 33-Jährige auch nach Verbüßung der Haftzeit nicht auf freien Fuß kommt, solange er eine Gefahr für die Allgemeinheit darstellt. Die Vorsitzende Richterin Birgit Woitas sprach von einer “Grundaggressivität”, die dem Angeklagten innewohne.
Das schwerste Verbrechen beging der 33-Jährige nach Überzeugung des Gerichts am 13. März 2022 am Hauptbahnhof. Dort sei er mit einem Obdachlosen, der ihn um eine Zigarette angebettelt habe, in Streit geraten und habe ihn zunächst geschlagen und getreten. Dann sei er dem flüchtenden Mann gefolgt und habe ihm mit großer Wucht ein Messer in den Rücken gestoßen. Nur dank einer schnellen notärztlichen Behandlung habe der 31-Jährige überlebt. Die Kammer wertete die Tat als versuchten Totschlag und gefährliche Körperverletzung.
In den fünf Monaten davor beging der Türke drei weitere Körperverletzungen an U- und S-Bahnhöfen. Die erste dieser Taten hatte er nur sechs Tage nach Entlassung aus dem Gefängnis verübt. Dort hatte er wegen einer anderen Messertat an einem U-Bahnhof in Untersuchungshaft gesessen.
Der Staatsanwalt hatte zehn Jahre Haft und Sicherungsverwahrung beantragt, der Verteidiger hielt seinen Mandanten in nur zwei Fällen für schuldig und hatte sich für eine Freiheitsstrafe unter zwei Jahren ausgesprochen. Gegen das Urteil kann der Angeklagte Revision einlegen.
dpa / EVN