STUTTGART | Nach fast drei Jahren Maskenpflicht muss von diesem Dienstag (31. Januar) an in Baden-Württemberg kein Mund-Nase-Schutz mehr im ÖPNV getragen werden.
Während für den Nahverkehr in Bussen und Bahnen die Pflicht kassiert wird, muss die Maske im bundesweiten Fernverkehr noch zwei Tage länger getragen werden. Ab dem 2. Februar fällt die Tragepflicht dann aber auch in Fernzügen wie ICE und Intercity.
Die Maskenpflicht in Bussen und Bahnen gilt in Baden-Württemberg seit Ende April 2020. Es reiche aber derzeit aus, das Tragen des Mund-Nase-Schutzes vor allem in öffentlich zugänglichen Innenräumen und im Nahverkehr zu empfehlen, hatte das Gesundheitsministerium bei der Ankündigung der neuen Corona-Verordnung mitgeteilt, die am Dienstag in Kraft tritt.
EVN / dpa