DÜSSELDORF | Nordrhein-Westfalen will anders als Bayern und Sachsen-Anhalt vorerst weiter an der Maskenpflicht im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) festhalten.
Die NRW-Landesregierung habe am Freitag eine Verordnung verabschiedet, mit der die Regelungen der Coronaschutzverordnung bis zum 31. Januar 2023 verlängert werden. Das berichtet die Nachrichtenagentur dpa. Die Verlängerung trete demnach ab dem 23. Dezember in Kraft.
Über die Maskenpflicht in Bussen und Bahnen des Nahverkehrs können die Bundesländer selbst entscheiden. In Bayern und Sachsen-Anhalt wurde diese bereits abgeschafft, Schleswig-Holstein will zum Jahresende nachziehen. Andere Bundesländer planen die Abschaffung erst später – Bremen beispielsweise zum 1. März 2023. Für Fernzüge und Fernbusse ist laut dem Infektionsschutzgesetz bis zum 7. April 2023 eine FFP2-Maskenpflicht bundesweit festgeschrieben.