Ostseetunnel beschäftigt erneut das Bundesverwaltungsgericht


LEIPZIG / KIEL | Zwei Jahre nach der grundlegenden Entscheidung zum Ostseetunnel zwischen Deutschland und Dänemark hat sich das Bundesverwaltungsgericht erneut mit dem Bau befasst.

Am Mittwoch ging es in Leipzig um die ergänzenden Planungen zu geschützten Riffen, die von dem Tunnelbau betroffen sind.

Das Aktionsbündnis gegen eine Feste Fehmarnbeltquerung und der Bundesverband des Nabu sowie der Landesverband Schleswig-Holstein haben Klage eingereicht. Die Bundesrichter sollen entscheiden, ob die geplanten Ausgleichsflächen für die Eingriffe ausreichend sind. Wann das Gericht eine Entscheidung verkünden wird, war zunächst offen.

Im November 2020 hatte das Bundesverwaltungsgericht grundsätzlich grünes Licht für den Bau des Tunnels gegeben und Klagen abgewiesen. Damals wurden allerdings die Riffe ausgeklammert, die erst nach Abschluss der ursprünglichen Planungen entdeckt worden waren. Die Bauarbeiten für den Tunnel laufen längst.

Der etwa 18 Kilometer lange Straßen- und Eisenbahntunnel soll voraussichtlich von 2029 an die deutsche Ostseeinsel Fehmarn und die dänische Insel Lolland verbinden. Er soll die Reisezeit zwischen Hamburg und Kopenhagen von bislang fünf Stunden auf künftig unter drei Stunden verkürzen.


dpa

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