Bundespolizei nutzt zusätzliche Räumlichkeiten im Dresdner Hauptbahnhof


BERLIN / DRESDEN | Die Bundespolizei hat Ende August zusätzliche Räumlich­keiten im Dresdner Haupt­bahn­hof angemietet, um dort erste grenzpolizeiliche Maßnahmen bei unerlaubt eingereisten Personen durchzuführen.

Diese Flächen werden unter anderem zur Erstregistrierung und Verpflegung der Betroffenen genutzt – sofern die räumlichen Kapazitäten der Bundespolizei­inspektion Dresden ausgeschöpft sind, teilte die Bundes­regierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke mit.

Zugleich verwies die Bundes­regierung darauf, dass die Bundespolizei auch in Zügen und auf Bahnanlagen der Eisenbahnen des Bundes zur Verhinderung oder Unterbindung der unerlaubten Einreise Personen kurzfristig anhalten, befragen und mitgeführte Dokumente überprüfen könne.

Angesichts der gestiegenen Anzahl unerlaubter Einreisen führt die Bundespolizei den Angaben zufolge eine intensivierte Binnengrenz­fahndung durch. Dies betreffe auch die deutsch-tschechische Grenze. Maßnahmen der verstärkten Binnengrenzfahndung fänden auch in den Zügen aus der Tschechischen Republik kommend und ab dem Bahnhof Bad Schandau statt. So würden Kontrollen auch bereits während der Fahrt und Folge­maßnahmen dann am Dresdener Haupt­bahnhof durchgeführt.

Die polizeilichen Maßnahmen, die auf allen Verkehrswegen getroffen würden, verfolgten insbesondere das Ziel, die unerlaubte Einreise in das Bundesgebiet zu verhindern beziehungs­weise zu unterbinden sowie Gefahren für geschleuste Personen abzuwehren, schrieb die Bundes­regierung ferner. Die polizeilichen Maßnahmen würden daher, ausgerichtet an den Lageer­kenntnissen, auch an anderen deutschen Bahnhöfen getroffen.

„Bei der konkreten Durchführung der Kontrollen, welche in aller Regel auf ein kurzes Anhalten und Befragen von Personen sowie auf die Überprüfung mitgeführter Einreisedokumente hinausläuft, sind Beamtinnen und Beamte angehalten, die Kontrollen nach objektiven Kriterien durchzuführen“, hieß es in der Antwort weiter. Diese könnten beim Phänomen der unerlaubten Einreise unter anderem Erkenntnisse in Bezug auf genutzte Verkehrswege, Örtlichkeiten, Zeiträume, mitgeführtes Gepäck und Kleidung sein. Das Geschlecht sowie die das Erscheinungsbild betreffenden Merkmale wie ethnische Zugehörigkeit und vor allem die Hautfarbe seien hingegen „keine tragenden Kriterien bei Personen­kontrollen der Bundespolizei“.


EVN | Foto: DB AG / Christian Bedeschinski (Archiv)

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