BERLIN / DRESDEN | Die Bundespolizei hat Ende August zusätzliche Räumlichkeiten im Dresdner Hauptbahnhof angemietet, um dort erste grenzpolizeiliche Maßnahmen bei unerlaubt eingereisten Personen durchzuführen.
Diese Flächen werden unter anderem zur Erstregistrierung und Verpflegung der Betroffenen genutzt – sofern die räumlichen Kapazitäten der Bundespolizeiinspektion Dresden ausgeschöpft sind, teilte die Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke mit.
Zugleich verwies die Bundesregierung darauf, dass die Bundespolizei auch in Zügen und auf Bahnanlagen der Eisenbahnen des Bundes zur Verhinderung oder Unterbindung der unerlaubten Einreise Personen kurzfristig anhalten, befragen und mitgeführte Dokumente überprüfen könne.
Angesichts der gestiegenen Anzahl unerlaubter Einreisen führt die Bundespolizei den Angaben zufolge eine intensivierte Binnengrenzfahndung durch. Dies betreffe auch die deutsch-tschechische Grenze. Maßnahmen der verstärkten Binnengrenzfahndung fänden auch in den Zügen aus der Tschechischen Republik kommend und ab dem Bahnhof Bad Schandau statt. So würden Kontrollen auch bereits während der Fahrt und Folgemaßnahmen dann am Dresdener Hauptbahnhof durchgeführt.
Die polizeilichen Maßnahmen, die auf allen Verkehrswegen getroffen würden, verfolgten insbesondere das Ziel, die unerlaubte Einreise in das Bundesgebiet zu verhindern beziehungsweise zu unterbinden sowie Gefahren für geschleuste Personen abzuwehren, schrieb die Bundesregierung ferner. Die polizeilichen Maßnahmen würden daher, ausgerichtet an den Lageerkenntnissen, auch an anderen deutschen Bahnhöfen getroffen.
„Bei der konkreten Durchführung der Kontrollen, welche in aller Regel auf ein kurzes Anhalten und Befragen von Personen sowie auf die Überprüfung mitgeführter Einreisedokumente hinausläuft, sind Beamtinnen und Beamte angehalten, die Kontrollen nach objektiven Kriterien durchzuführen“, hieß es in der Antwort weiter. Diese könnten beim Phänomen der unerlaubten Einreise unter anderem Erkenntnisse in Bezug auf genutzte Verkehrswege, Örtlichkeiten, Zeiträume, mitgeführtes Gepäck und Kleidung sein. Das Geschlecht sowie die das Erscheinungsbild betreffenden Merkmale wie ethnische Zugehörigkeit und vor allem die Hautfarbe seien hingegen „keine tragenden Kriterien bei Personenkontrollen der Bundespolizei“.