KÖLN | Eine Kamera-Drohne, die vor wenigen Tagen ohne Genehmigung im Bereich des Kölner Hauptbahnhofs eingesetzt wurde, ist auf dem Dach des Gebäudes ungewollt gelandet.
Wie die Bundespolizei mitteilte, gehörte das kleine Fluggerät einem 27-jährigen Reisenden aus Irland. Gegen den Mann sei eine Ordnungswidrigkeitenanzeige wegen des Verstoßes gegen das Verbot des Fliegens von Drohnen in Gebieten mit Flugbeschränkung gefertigt worden. Außerdem wurde eine Sicherheitsleistung erhoben. Der Vorfall ereignete sich bereits am 5. September.
Der Mann hatte nach der ungewollten Landung seiner Drohne auf dem Bahnhofsdach Hilfe bei der Deutschen Bahn gesucht, die wiederum die Bundespolizei verständigte. Laut Mitteilung habe die Kölner Feuerwehr zunächst keine Möglichkeit gehabt, das Fluggerät zu bergen. Am Folgetag gelang es der Deutschen Bahn, die Drohne im Wert von rund 1.000 Euro vom Dach zu holen.
In diesem Zusammenhang wies die Bundespolizei daraufhin, dass es in bestimmten Bereichen Flugverbotszonen für Drohnen gebe. Dazu gehörten unter anderem Flughäfen, Bahnanlagen, Einrichtungen von Verfassungsorganen und Bundesbehörden.