“Faulheit” wird bestraft: Bundespolizei ergreift Gleisläufer

Das Betreten der Bahnanlagen ist untersagt! Schilder weisen auf das Verbot hin. (Foto: © Bahnblogstelle)
Das Betreten der Bahnanlagen ist untersagt! Schilder weisen auf das Verbot hin. (Foto: © Bahnblogstelle)

Am Donnerstagmorgen, 10.11.2016, gegen 06.45 Uhr bestreifte die Bundespolizei den Bahnhof Lunden (Kreis Dithmarschen). Dabei beobachteten die Beamten einen jungen Mann, wie er nach Ankunft mit dem Zug nicht den sicheren Weg über die Bahnsteigüberführung nahm, sondern an den Bahngleisen entlang Richtung Bahnübergang lief.


Kurz darauf schritten die Bundespolizisten ein und stellten den Mann zur Rede. Der 32-Jährige gab an, aus “Faulheit” und Zeitersparnis den Weg über die Gleisanlagen gewählt zu haben. Er wurde anschließend über die Gefahren im Bahnbereich belehrt und erhielt eine Ordnungswidrigkeitenanzeige.

In diesem Zusammenhang warnt die Bundespolizei erneut vor dem Betreten der Bahnanlagen. Nutzen Sie den vorgeschriebenen Weg über die Bahnsteigüberführung und seien Sie Vorbild für die “Kleinen”.


(red/BPol)

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