[ abgekürzt: Tfz ]
- Regelfahrzeug mit eigenem Antrieb
Allgemeines [1][2]
Triebfahrzeuge sind Regelfahrzeuge, die über einen eigenen Antrieb verfügen. Ein Triebfahrzeug das Antriebskraft erzeugt, wird als arbeitendes Triebfahrzeug bezeichnet.
Die folgenden Schienenfahrzeuge werden zur Gruppe der Triebfahrzeuge gezählt:
- Lokomotiven,
- Triebköpfe,
- Triebwagen,
- Triebzüge und
- Kleinlokomotiven.
Triebfahrzeuge und Wagen können zu Zügen gebildet werden. Sie werden entweder unmittelbar bedient oder indirekt gesteuert. Die indirekte Steuerung zur Regelung der Antriebs- und Bremskraft eines Zug (z.B. Wendezuges) wird durch eine Steuereinrichtung ermöglicht. Dies ist vom führenden Fahrzeug aus (z.B. einem Steuerwagen oder einem weiteren Triebfahrzeug) oder durch eine Fernsteuerung möglich.
Quellennachweise:
- § 18 Abs. 3 und 4 EBO
- Ril 408.0101A01 „Triebfahrzeuge“ – gültig ab 13.12.2015
Letzte Aktualisierung: 10.07.2016