- Zugfahrt, die sich nach der Stellung ortsfester Signale richtet;
- Höchstgeschwindigkeit auf 160 km/h beschränkt
Eine signalgeführte Zugfahrt ist eine Zugfahrt, die sich nach der Stellung der ortsfesten Signale am Streckenrand richtet. Durch ortsfeste Signale werden Fahrt- und Haltbegriffe sowie Geschwindigkeitswechsel angekündigt und angezeigt. Alle Fahrstraßen für signalgeführte Züge werden durch Hauptsignale signaltechnisch gesichert.
– Höchstgeschwindigkeit auf 160 km/h begrenzt –
Anders als bei anzeigegeführten Zugfahrten, ist die Höchstgeschwindigkeit für signalgeführte Züge auf 160 km/h begrenzt.
– Punktuelle Überwachung durch Zugbeeinflussung –
Die Einhaltung von Fahrgeschwindigkeiten an Geschwindigkeitsprüfabschnitten, die Wahrnehmung von Ankündigungssignalen zum Halten oder zum reduzieren der Geschwindigkeit vor Gefahrenpunkten werden auf der Strecke punktuell durch Zugbeeinflussungssysteme (z.B. PZB, ETCS Level 1 LS, ZBS) überwacht.
Letzte Aktualisierung: 27.06.2016