Eisenbahnen des Bundes

[ abgekürzt: EdB ]


  • Eisenbahnunternehmen, die sich komplett oder mehrheitlich in Bundeshand befinden (Deutsche Bahn AG)

Allgemeines  [1][2]

Eisenbahnen des Bundes sind Unternehmen der Eisenbahn, die entweder Verkehrsleistungen erbringen (Eisenbahnverkehrsunternehmen) oder die eine Eisenbahninfrastruktur betreiben (Eisenbahninfrastrukturunternehmen) und sich überwiegend in der Hand des Bundes oder eines mehrheitlich dem Bund gehörenden Unternehmens befinden.

Die Deutsche Bahn AG ist ein privatrechtlich organisiertes Staatsunternehmen, an dem der Bund als Eigentümer alle Anteile hält. Das Unternehmen erwirtschaftet Teile seines Umsatzes über Verkehrsverträge mit der öffentlichen Hand. Zudem werden Unterhalt und Ausbau der Infrastruktur finanziell bezuschusst.

Eisenbahnunternehmen, die sich nicht in Bundeshand befinden, werden als nichtbundeseigene Eisenbahnen (NE) oder Privatbahnen bezeichnet.


Quellennachweise:

  1. § 2 Abs. 6 AEG
  2. § 3 AEG

Letzte Aktualisierung: 17.05.2016