Fahrdienstleiter

[ abgekürzt: Fdl ]


  • Mitarbeiter in einem Stellwerk oder einer Betriebszentrale, der die Durchführung von Zug- und Rangierfahrten regelt

Allgemeines  [1]

Ein Fahrdienstleiter ist ein Mitarbeiter in einem Stellwerk oder einer Betriebszentrale (BZ), der die Durchführung von Zugfahrten regelt. Er kann auch Tätigkeiten von Weichenwärtern (Ww) verrichten und somit neben Zug- auch Rangierfahrten durchführen. Der Fahrdienstleiter ist dem Weichenwärter gegenüber weisungsbefugt.

Ein Fahrdienstleiter, der einen bestimmten Stellbereich aus einer Betriebszentrale überwacht, wird als örtlich zuständiger Fahrdienstleiter (özF) bezeichnet.

Ein Bahnhof kann in mehrere Fahrdienstleiterbezirke aufgeteilt sein. Selbsttätige Blockstellen des automatischen Streckenblocks sind auf zweigleisigen Strecken dem Fahrdienstleiter der vorgelegenen Zugmeldestelle, auf eingleisigen Strecken einem festgelegten Fahrdienstleiter zugeteilt. Selbsttätige Blockstellen der übrigen Blockbauformen, Blockstellen für anzeigegeführte Züge oder örtlich nicht besetzte Bahnhöfe oder Abzweigstellen gelten als mit dem Fahrdienstleiter besetzt, der die Signalanlagen dieser Stellen bedient.

In der Fahrdienstvorschrift der DB Netz (Module der Richtlinien 408.01-06 und 408.48) werden Fahrdienstleiter und Weichenwärter zusammenfassend in der Kurzform auch als „Bediener“ bezeichnet.


Quellennachweise:

  1. Ril 408.0101A01 „Fahrdienstleiter“ – gültig ab 13.12.2015

Letzte Aktualisierung: 09.07.2016