Mit vorübergehender Gültigkeit hat das Eisenbahn-Bundesamt zwei neue Rottenwarnsignale eingeführt. Sie sollen Beschäftigten auf Baustellen im Gleisbereich klarere Verhaltensanweisungen bei herannahenden Zügen geben.
Das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) hat die neuen Rottenwarnsignale Ro 5 und Ro 6 eingeführt. Wie die Behörde in einer Fachmitteilung im Februar bekannt gab, gelten die Signale zunächst als abweichende Signale mit vorübergehender Gültigkeit innerhalb der Eisenbahn-Signalordnung.
Hintergrund sind veränderte Bauverfahren sowie der Einsatz moderner Warnsysteme im Gleisbau und in der Gleisunterhaltung. Nach Angaben des EBA reichen die bisherigen Rottenwarnsignale Ro 1 bis Ro 3 nicht mehr aus, um Beschäftigten im Gleisbereich klare Anweisungen zum Verhalten bei der Annäherung von Eisenbahnfahrzeugen zu geben.
Besonders bei Arbeiten mit Großgeräten sei eine eindeutige Zuordnung von Arbeits- und Nachbargleis häufig nicht mehr möglich. Beschäftigte können sich etwa in einem benachbarten Gleis aufhalten, während im bearbeiteten Gleis Baumaschinen eingesetzt werden. Für jede Person werde daher ein individueller Gefahrenbereich festgelegt.
Die neuen Signale sollen sicherstellen, dass alle Beschäftigten eindeutige Warnhinweise erhalten. Zudem berücksichtigen sie moderne automatische Warnsysteme, die statt der bislang vorgesehenen unterschiedlichen Tonhöhen sogenannte Bi-Sound-Signale verwenden. Diese gelten als besser wahrnehmbar als die bisherigen akustischen Signale.
EVN
