Um das Sicherheitsgefühl für Fahrgäste zu verbessern, verbietet die Deutsche Bahn in Bremen ab kommenden Montag den Konsum alkoholischer Getränke im Hauptbahnhof. Gastronomiebereiche sind nicht betroffen.
DB AG informiert
Die Deutsche Bahn (DB) führt ein Alkoholkonsumverbot im Bremer Hauptbahnhof ein. Ab Montag, 12. Mai, ist es nicht mehr erlaubt, Alkohol zu trinken oder alkoholische Getränke dabei zu haben, die zum Konsum im Bahnhof bestimmt sind.
Heiko Siemers, Leiter DB Bahnhofsmanagement Bremen/Osnabrück: „Wir reagieren auf den vielfach von Reisenden und Bahnhofsbesuchern geäußerten Wunsch nach mehr Sicherheit am Hauptbahnhof und möchten durch das Alkoholkonsumverbot das subjektive Sicherheitsempfinden in unserem Bahnhof verbessern.“
Das Verbot umfasst den gesamten Bremer Hauptbahnhof einschließlich aller Zuwegungen und der Bahnsteige. Ausgenommen sind alkoholische Getränke, die beispielsweise aus einem Einkauf stammen und verschlossen nach Hause gebracht werden. Auch in den gastronomischen Betrieben innerhalb des Bahnhofs darf weiterhin Alkohol getrunken werden.
Das neue Verbot wird mit Augenmaß umgesetzt. Zunächst informieren Mitarbeitende der DB über die geänderte Hausordnung, zudem weisen Durchsagen und Aushänge im Bahnhof darauf hin. Bei Verstößen kann ein Platzverweis erfolgen, im Wiederholungsfall auch ein Hausverbot ausgesprochen werden.

EVN (redaktionell bearbeitet / Quelle: DB AG)