STUTTGART | In der Debatte um eine Entkriminalisierung des Schwarzfahrens begrüßen Richter und Staatsanwälte in Baden-Württemberg die Forderung, das Vergehen künftig nicht mehr als Straftat zu behandeln.
“Die Herabstufung zu einer Ordnungswidrigkeit würde auf jeden Fall in die richtige Richtung gehen”, sagte ein Sprecher des Deutschen Richterbunds Baden-Württemberg am Mittwoch in Stuttgart.
Auswirkungen hätte die Änderung demnach vor allem auf die Staatsanwaltschaften im Land. Diese sind nach der derzeitigen Regelung für die Verfolgung der Schwarzfahrer zuständig. “Das läuft überwiegend über Strafbefehle”, sagte der Sprecher. Mit einem Strafbefehl kann die Staatsanwaltschaft einen Abschluss des Verfahrens auch ohne Verhandlung vor Gericht beantragen. “Der Aufwand für die Bearbeitung einer Schwarzfahrt hält sich in Grenzen, die Masse der Fälle macht aber durchaus Aufwand”, so der Sprecher.
Einer aktuellen Umfrage zufolge finden zwei Drittel der Bundesbürger es richtig, wenn Schwarzfahren künftig als Ordnungswidrigkeit behandelt und mit einer Geldbuße belegt würde – genauso wie Falschparken. Lediglich ein Viertel der Befragten spricht sich dagegen aus, so die Ergebnisse einer Umfrage von Infratest dimap im Auftrag der Plattform “Frag den Staat”.
dpa / EVN