BERLIN | Eisenbahnunternehmen und Bahnhofbetreiber müssen zukünftig eine zentrale Anlaufstelle für Menschen mit Behinderung oder eingeschränkter Mobilität anbieten, bei der diese ihren Bedarf an Hilfe beim Ein- und Aussteigen anmelden können.
Dies sieht ein Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Anpassung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes an die geänderte EU-Fahrgastrechteverordnung vom 29. April 2021 vor. Die Deutsche Bahn betreibe mit der Mobilitätsservice-Zentrale zwar bereits eine solche Einrichtung, heißt es in der Gesetzesvorlage. Diese beruhe jedoch auf freiwilligen Vereinbarungen zwischen den Eisenbahnunternehmen und Bahnhofsbetreibern. Durch die gesetzliche Grundlage werde die dauerhafte Existenz einer zentralen Anlaufstelle mit Abdeckung aller Eisenbahnen sichergestellt.
Darüber hinaus sollen die Eisenbahnunternehmen den Fahrgästen eine Form der barrierefreien elektronischen Kommunikation zur Verfügung stellen, um Anträge auf Fahrpreiserstattungen oder -entschädigungen entsprechend der EU-Verordnung einreichen zu können. Die von manchen Eisenbahnunternehmen geforderte Einsendung eines Papierformulars habe vielfach Kritik hervorgerufen und ist nach Auffassung der Bundesregierung „nicht mehr zeitgemäß“.
EVN