[ abgekürzt: NK ]
- Mitarbeiter in der BZ, dem die Gesamtkoordination des Regionalbereichs obliegt;
- Letztentscheidungsträger in schwierigen Konfliktfällen
Allgemeines [1]
Der Netzkoordinator ist Mitarbeiter des Eisenbahninfrastrukturunternehmens (EIU), dem die Gesamtkoordination auf dem Streckennetz des Regionalbereichs, der durch die Betriebszentrale (BZ) verantwortet wird, obliegt. Er ist eine Art Schichtleiter in der BZ und anderen Mitarbeitern (u.a. Fahrdienstleitern, Bereichsdisponenten) gegenüber weisungsbefugt. Bei Abweichungen von der geplanten Betriebsabwicklung koordiniert der Netzkoordinator die betrieblichen Dispositionen mit denen der anderen Leitstellen der Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU), wie bspw. Transportleitung (TP), Verkehrsleitung Fernverkehr (VL), Zentrale Verkehrsleitung (ZVL) oder European Operations Center (EOC).
In schwierigen Konfliktfällen entscheidet der Netzkoordinator über Art und Reihenfolge betrieblich dispositiver Maßnahmen (Letztentscheid).
Quellennachweise:
- Ril 420.02 Abschn. 2 Glossar/”Netzkoordinator”, Seite VII – gültig 08.06.2014
Letzte Aktualisierung: 27.12.2016