Noch vor wenigen Monaten sah es schlecht aus für das Bahnwerk in Eberswalde (Landkreis Barnim). Jetzt scheint das Werk gerettet – ein Investor übernimmt: Wie die Deutsche Bahn am Donnerstag mitteilte, haben DB und Quantum Capital Partners AG sich vertraglich auf eine Übernahme zum 1. Januar 2017 geeinigt.
Dr. Rüdiger Grube, Vorstandsvorsitzender der DB: „Ich freue mich, dass wir nach langen und intensiven Gesprächen und einem am 10. März 2016 unterzeichneten Letter of Intent jetzt auch vertraglich die Zukunft des Werkes Eberswalde festgeschrieben haben. Dabei wurden nicht nur die Interessen unserer Mitarbeiter berücksichtigt, sondern es konnte auch ein bedeutender Wirtschaftsfaktor für die Stadt Eberswalde erhalten werden.“
Dominik Beck, Vorstand der Quantum Capital Partners AG: „Nach der Übernahme der Waggonbau Niesky im Jahr 2014 freut sich Quantum, nun ein weiteres Werk von der Deutschen Bahn übernehmen zu dürfen. Wir sehen in der Übernahme des Werks Eberswalde eine große Chance, um neben den Güterwagen zukünftig nun auch Instandhaltungsdienstleistungen und Service für unsere Kunden aus einer Hand anbieten zu können. Dadurch können wir das Produktspektrum der Waggonbau deutlich ausweiten. Nach der erfolgreichen Neuausrichtung der Waggonbau in den vergangenen 24 Monaten bietet der Zukauf des Instandhaltungswerks Eberswalde weitere Potentiale, um beide Standorte auszubauen.“
Von den derzeit rund 320 Mitarbeitern am Standort werden bis zu 210 Mitarbeiter im Rahmen eines Betriebsübergangs zum Jahreswechsel auf eine Quantum-Erwerbergesellschaft übergehen. Zudem wurden bereits mit rund 45 Arbeitnehmern individuelle sozialverträgliche Lösungen vereinbart, heißt es von Seiten der DB.
Die Erwerbergesellschaft garantiert, den Standort in Eberswalde für mindestens fünf Jahre aufrechtzuerhalten. Das Werk Eberswalde geht am 1. Januar 2017 für den symbolischen Kaufpreis von einem Euro an den Erwerber über. Die Wirksamkeit des Kaufvertrages steht unter der aufschiebenden Bedingung, dass Quantum eine Bürgschaft vom Land Brandenburg für einen Kredit erhält sowie der fusionskontrollrechtlichen Freigabe durch das Bundeskartellamt als zuständige Fusionskontrollbehörde.
(red/DB)