Ohne Fahrschein ins Gefängnis, Verkehrsunfall führt zu Streckensperrung Konstanz–Radolfzell und weitere Polizeimeldungen

+++ Bielefeld: Bundespolizei vollstreckt Haftbefehl am Hauptbahnhof – Ohne Fahrschein in die Justizvollzugsanstalt +++

Eine Bundespolizeistreife verhaftete am Freitagmorgen (24. August) am Hauptbahnhof Bielefeld eine per Haftbefehl gesuchte Frau. Sie wurde von der Staatsanwaltschaft Stralsund wegen Erschleichen von Leistungen gesucht. Aufmerksam wurden die Beamten auf die 32-jährige Deutsche, nachdem sie im Bielefelder Hauptbahnhof Reisende belästigte. Bei der Überprüfung ihrer Personalien stellten die Bundespolizeibeamten fest, dass gegen die Frau ein Haftbefehl wegen des Erschleichens von Leistungen seitens der Staatsanwaltschaft Stralsund bestand. Aus gleichem Grund bestand auch eine Aufenthaltsermittlung von der Staatsanwaltschaft Hamburg. Der richterliche Urteilsspruch erstreckte sich auf 30 Tagessätzen á 15 Euro oder 30 Tage Ersatzfreiheitsstrafe. Da die Gesuchte den haftbefreienden Geldbetrag von insgesamt 450 Euro nicht aufbringen konnte, klickten die Handschellen direkt im Hauptbahnhof. Die Bundespolizei verbrachte die Verhaftete in die Justizvollzugsanstalt Bielefeld Brackwede.

+++ Konstanz: Zeitweise Sperrung der Bahnstrecke Konstanz – Radolfzell +++

Nach einem Verkehrsunfall an einem Bahnübergang nahe Markelfingen (Landkreis Konstanz) wurde die Bahnstrecke Konstanz – Radolfzell am Samstagnachmittag für rund zwei Stunden gesperrt. Nach vorliegenden Erkenntnissen war an dem Verkehrsunfall kein Zug beteiligt; allerdings wurde bei dem Unfall die Oberleitung beschädigt. Aus diesem Grund mussten Techniker der Bahn erst den Zustand der Leitung prüfen, bevor wieder eine Streckenfreigabe erfolgen konnte. Der Vorfall hatte bahnbetriebliche Auswirkungen. Es kam zu Verspätungen und Zugausfällen. Das zuständige Polizeipräsidium Konstanz hat die Verkehrsunfallermittlungen aufgenommen.

+++ Bietigheim: Sachbeschädigung am Bahnhof Bietigheim – Fahrausweisautomat nicht mehr nutzbar +++

Am Freitag (24. August), gegen 19:50 Uhr, wurden der Bundespolizei durch einen Triebfahrzeugführer zwei Personen gemeldet, die im Bahnhof Bietigheim bei Rastatt randalieren würden. Vor Ort konnten durch eine Polizeistreife zwei 16- bzw. 18-Jährige angetroffen werden, die im Verdacht stehen den dortigen Fahrausweisautomaten beschädigt zu haben. Durch die Beschädigung des Displays ist dieser nun nicht mehr funktionsfähig. Die Bundespolizei hat die Ermittlungen aufgenommen.

+++ München: 28-Jähriger verletzt DB-Mitarbeiterin bei Fahrscheinkontrolle +++

Laut Mitteilung der Münchner Bundespolizei verletzte am Freitagmittag (24. August) ein 28-jähriger Franzose eine Mitarbeiterin vom DB-Prüfdienst. Der Mann war vor dem S-Bahnhaltepunkt Leuchtenbergring kontrolliert worden. An der Station riss sich der Mann ohne Fahrschein los und versuchte zu fliehen, dabei verletzte er eine 49-jährige DB-Mitarbeiterin leicht am Hals. Da der Franzose dabei jedoch seine Tasche mit Ausweispapieren verloren hatte, kehrte er zurück und konnte von einer Streife der Bundespolizei übernommen werden.

+++ München: Ohne Fahrschein unterwegs – jetzt in Abschiebehaft +++

Eine 33-Jährige, die am Freitag (24. August) ohne Fahrschein in einem TGV unterwegs war, musste wegen Fahndungsnotierungen in Abschiebehaft. Gegen 21:20 Uhr wurde eine 33-jährige Ukrainerin von einer Streife der Bundespolizei am Gleis 14 des Münchner Hauptbahnhofs festgenommen. Zugbegleiter hatten zuvor über eine weibliche Person informiert, die im aus Paris kommenden TGV 5977, ohne Fahrschein unterwegs war. Ein Datenabgleich ergab, dass die Frau zwei Ausschreibungsnotierungen zur Festnahme hatte; von der Staatsanwaltschaft Traunstein aufgrund unerlaubter Einreise und vom Transitzentrum Bayern wegen Ausweisung, Abschiebung bzw. Zurückschiebung. Weiterhin erbrachte die Überprüfung eine Aufenthaltsermittlung der Amtsanwaltschaft Frankfurt am Main wegen unerlaubter Einreise. Wegen eines Vollstreckungshaftbefehls war die Ukrainerin zu einer Freiheitsstrafe von 30 Tagen oder ersatzweise zur Zahlung von 370 Euro verurteilt worden. Die Frau konnte den Betrag nicht aufbringen. Sie wurde der Justiz überstellt. Zudem erhält sie nun eine Strafanzeige wegen Leistungserschleichung: Schaden hier 33,90 EUR. Die Ukrainerin reiste am 24. Oktober 2016 erstmalig in das Bundesgebiet ein und war bereits am 8. Januar 2018 abgeschoben worden, teilt die Bundespolizei München mit.


red

Titelfoto: © Bahnblogstelle (Symbolbild)