„Endlich haben wir für den gesamten Streckenverlauf der 2. Stammstrecke rechtsgültiges Baurecht. Die Deutsche Bahn kann nun auch im östlichen Planfeststellungsabschnitt von der Isar bis zum Leuchtenbergring mit den Bauarbeiten starten“, teilte Bayerns Bau- und Verkehrsministerin Ilse Aigner am Freitag (30. März 2018) mit.
Die bisher in diesem Abschnitt noch anhängigen Klagen richteten sich gegen Belastungen der Anwohner während der Bauzeit, wie zum Beispiel Lärm und Staub. Bereits im Februar hatten sich die Kläger und die Deutsche Bahn auf eine gütliche Einigung verständigen können. Für die Einigung bestand bisher noch eine Widerrufsfrist. Wie von Seiten der Kläger jetzt bestätigt wurde, werden sie von der Widerrufsmöglichkeit keinen Gebrauch machen. Damit sind die letzten Streitigkeiten beigelegt.
Die 2. Stammstrecke ist das zentrale Element des Programms zum Bahnausbau in der Region München. Mit dem Programm will der Freistaat Bayern gemeinsam mit der Deutschen Bahn die Verkehrsinfrastruktur im Großraum München weiterentwickeln. Zur Entlastung der bestehenden S-Bahn-Stammstrecke wird die rund zehn Kilometer lange 2. Stammstrecke zwischen den Bahnhöfen Laim im Westen und Leuchtenbergring im Osten gebaut. Ihr Kernstück ist ein sieben Kilometer langer Tunnel, der den Hauptbahnhof und den Ostbahnhof miteinander verbindet.
red/StMWBV