Prozess um Zugunglück – Richter wirft Bahn Blockade vor

Im Prozess um das tödliche Zugunglück bei Garmisch-Partenkirchen will das Gericht ergründen, wie es dazu kommen konnte – und fühlt sich von der Bahn blockiert.

Im Prozess um das tödliche Zugunglück bei Garmisch-Partenkirchen wirft der Richter der Deutschen Bahn Blockade vor. “Da sind wir jetzt nicht davon ausgegangen, dass die Bahn da so blockiert, nachdem man drei Jahre lang Kooperation gepredigt hat”, sagte der Vorsitzende Richter Thomas Lenz am Landgericht München II. “Das ist ein beachtlicher Vorgang.”

Hintergrund ist die Zeugenaussage einer von der Deutschen Bahn beauftragten Rechtsanwältin, die nach dem Unglück mit fünf Toten eine zentrale Rolle in der Kommunikation zwischen der Bahn und den Ermittlungsbehörden gespielt hatte.

Beeinflusste Anwältin Aussagen von DB-Mitarbeitern?

Sie soll – so sagten es Fahrdienstleiter vor Gericht aus – vor deren Aussagen bei der Polizei mit ihnen gesprochen und angeregt haben, dass sich die fachlichen Einschätzungen zu einem Funkspruch, der bereits vor dem Unglück auf Probleme auf der Strecke hinwies, sich nicht allzu sehr voneinander unterscheiden sollten.

Sie habe die “feste Erinnerung”, dies nicht getan zu haben, betonte die Anwältin. An das Gespräch selbst habe sie allerdings kaum Erinnerungen und könne nicht einmal mehr sagen, wie die beiden Männer ausgesehen hätten. Es sei vor der Vernehmung durch die Polizei eher um Organisatorisches gegangen.

Weil die Frau betonte, sich ausschließlich zu diesem Gespräch äußern zu dürfen, weil die Bahn sie darüber hinaus nicht von ihrer Schweigepflicht als Anwältin entbunden habe, kam es zum Blockade-Vorwurf. Richter Lenz reagierte verständnislos: Die Bahn habe sich jahrelang “so positioniert, dass sie wahnsinnig kooperativ ist”, sagte er. “Jetzt auf einmal, wenn es zu Gericht kommt, schränkt man das so stark ein.”

Anwalt der Juristin weist Blockade-Vorwürfe zurück

Der Anwalt der Juristin, den sie als Zeugenbeistand dabeihatte, lieferte sich ein hitziges Wortgefecht mit Richter Lenz. Er betonte später vor dem Gerichtssaal, die Kammer habe in der Ladung seiner Mandantin angekündigt, es werde in ihrer Zeugenvernehmung um das Gespräch gehen. Darum sei sie für dieses Thema von der Schweigepflicht entbunden worden. Wenn das Gericht nun plötzlich über etwas anderes reden wolle, habe das nichts mit fehlender Kooperation zu tun und sei das Problem des Gerichts, nicht seiner Mandantin.

Der Zug war am 3. Juni 2022 in Burgrain bei Garmisch-Partenkirchen entgleist. Fünf Menschen starben, Dutzende wurden verletzt. Angeklagt im Prozess sind ein Fahrdienstleiter und ein Bezirksleiter Fahrbahn.

Die Staatsanwaltschaft München II wirft ihnen fahrlässige Tötung und fahrlässige Körperverletzung vor. Sie ist überzeugt, dass die Angeklagten das Unglück mitverursacht haben.

Es gab Hinweise, dass die Gleise an der späteren Unfallstelle problematisch waren. Am Abend vor dem Unglück erhielt der Fahrdienstleiter einen Funkspruch, in dem von Unregelmäßigkeiten am Gleis die Rede war. Da sei ein “Schlenker” drin, der Zug “hüpfe”. Der Angeklagte sagte, er gebe das weiter – das geschah aber nicht.

dpa / EVN