Eisenbahnunternehmen müssen gefährliche Ereignisse im Bahnbetrieb dem Eisenbahn-Bundesamt melden. In Zukunft will die Behörde auf einen digitalen Meldeweg setzen.
Im ersten Quartal 2025 wird die Aufsichtsbehörde für den Eisenbahnbetrieb in Deutschland den bisherigen Meldeweg für gefährliche Ereignisse anpassen. Künftig soll es möglich sein, dass Eisenbahnunternehmen Unfälle oder andere sicherheitsrelevante Vorkommnisse elektronisch an das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) melden.
Mit dem neuen e-Service werden Ereignismeldungen zunächst ausschließlich an das EBA übermittelt, eine Übersendung an die Bundesstelle für Eisenbahnunfalluntersuchung (BEU) soll erst zu einem späteren Zeitpunkt möglich sein, hieß es in einer Mitteilung der Behörde. Die neue elektronische Übermittlung soll künftig die bisherigen separaten Meldewege ersetzen und inhaltlich vereinheitlichen.
Um sich mit der neuen elektronischen Meldemöglichkeit vertraut zu machen, hat das EBA eine frei zugängliche Testumgebung bereitgestellt.
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