POTSDAM | Die Mobilität von Menschen mit Behinderung ist aufgrund von Barrieren an ÖPNV-Haltestellen in Brandenburg noch immer eingeschränkt. Das Land will nun stärker darauf achten. Mehrere Verbände geben sich kritisch.
Brandenburgs Verkehrsministerium will ein größeres Bewusstsein für Barrierefreiheit innerhalb der Baubehörde schaffen. In diesem Jahr sei eine Fortbildung der zuständigen Mitarbeiter beim Landesbetrieb für Bauen und Verkehr vorgesehen, sagte ein Sprecher des Ministeriums auf Anfrage. Dabei ginge es um die bautechnischen Erfordernisse der Barrierefreiheit. Für das Ministerium sei “die Barrierefreiheit ein besonderes Anliegen”.
Auch die Mittel für den Ausbau barrierefreier Haltestellen seien in den vergangenen Jahren stetig ausgebaut worden, führte der Sprecher aus. Die finanzielle Unterstützung für die Kommunen beim Ausbau sei “deutlich erhöht” worden. Für Investitionen in die Barrierefreiheit, den Umweltschutz und die Verkehrswende waren im vergangenen Jahr rund elf Millionen Euro zur Verfügung gestellt worden. In diesem Jahr sollen es gut 21 Millionen sein.
Beim übrigen öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) unterstützt das Land die kommunalen Aufgabenträger auf der Grundlage des ÖPNV-Gesetzes bei der Umsetzung eines attraktiven Verkehrsangebotes unter Berücksichtigung der spezifischen Bedürfnisse von in ihrer Mobilität eingeschränkten Menschen. Eigentlich sollen Busse, U-Bahnen und Straßenbahnen des öffentlichen Personennahverkehrs seit Anfang 2022 barrierefrei zugänglich sein – und zwar überall in Deutschland. Das verlangt das Personenbeförderungsgesetz. Vielerorts ist die Barrierefreiheit im ÖPNV jedoch bisher nicht geregelt.
“In Deutschland fehlt es vielfach noch an barrierefreien, inklusiven Mobilitätsangeboten”, hieß es Anfang Juni in einem Positionspapier der Fachverbände für Menschen mit Behinderung. Viele Menschen mit Behinderung seien deshalb aufgrund der Art und Schwere ihrer Behinderung nicht in der Lage, öffentliche Verkehrsmittel zu nutzen – auch in Brandenburg. Sichtbar sei das etwa bei Schülern mit Behinderung: Unter anderem die Fahrten zu Förderschulen oder zu Werkstätten für behinderte Menschen würden in der Regel spezielle Fahrdienste übernehmen. Hier bestehe dringender Nachbesserungsbedarf.
Für den regionalen Schienenverkehr (SPNV) trägt das Land die Verantwortung, für den übrigen ÖPNV wie Busse und Straßenbahnen sind die Landkreise und kreisfreie Städte verantwortlich.
dpa / EVN