Einigung bei Verkehrsgesetzen für Schiene und Straße in Sicht


BERLIN | Bei den geplanten Verkehrsgesetzen der Ampel-Koalition ist eine Einigung im Vermittlungsausschuss von Bundesrat und Bundestag in Sicht. Darauf deuten Änderungsvorschläge hin. 

Dabei geht es um ein Gesetz zur Finanzierung der Schiene sowie um Neuregelungen im Straßenverkehrsrecht. Der Vermittlungsausschuss tagt am Mittwochabend in Berlin. Der Bundesrat hatte die beiden Gesetzesvorhaben blockiert. Im Vermittlungsverfahren wurde nun offensichtlich in Arbeitsgruppen eine Einigung erzielt.

Mit einer Reform des Bundesschienenwegeausbaugesetzes will die Bundesregierung vor allem die Finanzierung von Instandhaltungsmaßnahmen im Schienennetz sicherstellen. Das Gesetz ist wichtig für die Generalsanierung wichtiger Bahnstrecken, die im Sommer beginnen soll. Vor diesem Hintergrund war umstritten, wer einen Schienenersatzverkehr mit Bussen bezahlt.

Einem Änderungsvorschlag zufolge sollen die Länder die Kosten für den Schienenersatzverkehr in Höhe von 50 Prozent tragen, der Bund 40 Prozent und die Bahn zehn Prozent. Außerdem soll sich der Bund bei der Digitalisierung der Schienenwege an mehr Infrastrukturkosten sowie fahrzeugseitigen Kosten beteiligen dürfen als bisher in der Gesetzesreform vorgesehen.

Beim Straßenverkehrsgesetz geht es darum, dass Städten und Gemeinden mehr Spielraum etwa für die Einrichtung von Busspuren und Tempo-30-Zonen bekommen sollen. Künftig sollen generell neben dem Verkehrsfluss und der Verkehrssicherheit auch Ziele des Klima- und Umweltschutzes, der Gesundheit und der städtebaulichen Entwicklung berücksichtigt werden.

Der Sicherheitsaspekt soll nun gestärkt werden. Im vom Bundestag beschlossenen Gesetz hieß es, neben der Verbesserung des Schutzes der Umwelt, des Schutzes der Gesundheit oder der Unterstützung der städtebaulichen Entwicklung müsse auch die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs berücksichtigt werden – im Änderungsvorschlag für den Vermittlungsausschuss heißt es, die Leichtigkeit des Verkehrs müsse berücksichtigt werden, die Sicherheit des Verkehrs dürfe nicht beeinträchtigt werden.


dpa / EVN