Verwaltungsgerichtshof weist Klagen zu Stuttgart 21 ab


MANNHEIM | Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH) hat zwei Klagen zum Bahnprojekt Stuttgart 21 abgewiesen. Das teilte das Gericht am Mittwoch in Mannheim mit.

In beiden Verfahren ging es um den Brandschutz in verschiedenen Tunneln des Projektes. Mit einer Klage wollten die Kläger laut Gericht eine Verbesserung des Brandschutzes in mehreren Tunneln erreichen, mit der anderen eine Detailveränderung des Entrauchungskonzepts im Fildertunnel verhindern.

Die Gründe für das Urteil lägen noch nicht vor, teilte der VGH mit. Eine Revision zum Bundesverwaltungsgericht ließ das Gericht nicht zu. Die Kläger können dagegen aber Beschwerde einreichen.

Das Bahnprojekt beschäftigt seit Jahren die Gerichte. Derzeit streiten sich die Bahn und die Projektpartner vor dem Stuttgarter Verwaltungsgericht darüber, wer die milliardenschweren Mehrkosten des Projektes tragen muss. Dieses Verfahren wird Anfang Dezember fortgesetzt.


dpa