Gefährliche Gegenstände am Nürnberger Hauptbahnhof zeitweise verboten


NÜRNBERG | Am Nürnberger Hauptbahnhof wird vom 30. Juni bis zum 3. Juli das Mitführen gefährlicher Gegenstände verboten. Das teilte die Bundespolizei am Freitag mit.

Der Hauptbahnhof der Franken-Metropole gilt seit längerer Zeit als Kriminalitätsschwerpunkt und als einer der Bahnhöfe mit der bundesweit höchsten Kriminalitätsdichte. Das Verbot gelte jeweils für die Zeit zwischen 20.00 Uhr und 6.00 Uhr.

Unter die Allgemeinverfügung der Bundespolizei fallen etwa Messer, Schusswaffen, Schreckschusswaffen sowie Hieb-, Stich- und Stoßwaffen. Ziel sei es, das Begehen von Gewaltstraftaten zu verhindern sowie Reisende und Polizeibeamte vor Angriffen zu schützen.

Nach Auskunft der Bundespolizei gibt es keinen konkreten Anlass für die Auswahl des Zeitraumes. Es sei aber aufgefallen, dass im ersten Quartal des laufenden Jahres 16 Gewaltdelikte im Hauptbahnhof verübt wurden, bei denen gefährliche Gegenstände eine Rolle spielten. Dies bedeutet einen Anstieg im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um 30 Prozent.

Der Nürnberger Hauptbahnhof gehörte laut einer Auskunft des Deutschen Bundestages 2022 zu den drei Bahnhöfen, an denen die Bundespolizei die meisten Sexualdelikte, Gewaltverbrechen und Eigentumsdelikte erfasst hat. Dabei gehört Nürnberg nicht zu den am stärksten frequentierten Bahnhöfen Deutschlands. Deutsche Bahn, Stadt Nürnberg und Polizei diskutierten daraufhin verschiedene Sicherheitskonzepte. Unter anderem wird auch die US-Militärpolizei inzwischen zu Patrouillen am Hauptbahnhof eingesetzt.


dpa