Arbeitsgericht weist Transdev-Antrag gegen Warnstreik zurück


FRANKFURT AM MAIN / BERLIN | Das Bahnunternehmen Transdev ist vor dem Frankfurter Arbeitsgericht mit dem Versuch gescheitert, den anstehenden Warnstreik im Schienenverkehr per einstweiliger Verfügung zu verhindern.

Die von den Firmen Trans Regio Deutsche Regionalbahn GmbH und Bayerische Oberlandbahn GmbH eingeleiteten Verfügungsverfahren seien zurückgewiesen worden, teilte das Gericht am Donnerstagabend der Nachrichtenagentur dpa mit. Beide Firmen gehören zur Transdev-Unternehmensgruppe.

Transdev kritisiert den für Freitag angekündigten Warnstreik als unverhältnismäßig. “Wir haben bereits zweimal verhandelt und jeweils aus unserer Sicht akzeptable Angebote vorgelegt. Deshalb fordern wir die EVG auf, an den Verhandlungstisch zurückzukehren und auf diesem Weg das Thema zu lösen und nicht mit Warnstreiks die Fahrgäste zu verärgern”, teilte das Unternehmen mit.

Die EVG hatte am Mittwoch den Warnstreik angekündigt und die Beschäftigten bei 50 Bahnunternehmen aufgerufen, am Freitag von 3.00 Uhr bis 11.00 Uhr die Arbeit niederzulegen. Der Warnstreik wird voraussichtlich alle Züge in Deutschland treffen, die auf dem DB-Netz unterwegs sind. Denn wenn die Fahrdienstleiter in den Stellwerken der Deutschen Bahn nicht arbeiten, können auch die Züge anderer Bahnunternehmen nicht über diese Strecken fahren. Nach Transdev-Angaben wird beispielsweise die Trans Regio Deutsche Regionalbahn GmbH nicht selbst bestreikt, kann aber dennoch während des Warnstreiks keinen Zugverkehr anbieten.


dpa