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LEIPZIG | Das Bundesverwaltungsgericht hat Klagen von Umweltschützern wegen der Zerstörung von Riffen beim Bau des Fehmarnbelttunnels abgewiesen.
Die Planer durften eine Befreiung von dem Verbot erteilen, die Riffe zu beeinträchtigen, entschied das Gericht in Leipzig am Mittwoch. Auch die dafür vorgesehenen Ausgleichsmaßnahmen stuften die Bundesrichter als rechtmäßig ein.
Geklagt hatten das Aktionsbündnis gegen eine Feste Fehmarnbeltquerung und der Bundesverband des Nabu sowie der Landesverband Schleswig-Holstein. Sie wollten größere Ausgleichsflächen für die Zerstörung der Riffe erreichen. Das Land Schleswig-Holstein will rund 17,5 Hektar Kompensationsflächen in der Mecklenburger Bucht anlegen.
Schleswig-Holsteins Verkehrsminister Claus Ruhe Madsen (parteilos) zeigte sich zufrieden mit dem Urteil, der Naturschutzbund Nabu hingegen enttäuscht. Der Ostsee gehe es ökologisch schlecht, und Deutschland habe sämtliche europäischen Zielvorgaben gerissen, teilte Nabu-Präsident Jörg-Andreas Krüger mit. “Umso wichtiger, dass so schwerwiegende Eingriffe wie der Tunnelbau wirksam kompensiert werden. Mit dem heutigen Urteil läuft dieser Anspruch ins Leere.” Grundsätzlich sei der Aufbau von Riffen die richtige Kompensationsmaßnahme, die Schönrechnerei aber, an deren Ende nur ein Viertel der zu kompensierenden Fläche wiederhergestellt werden müsse, sei fatal und dürfe keinesfalls Schule machen.
Die Bauarbeiten für den rund 18 Kilometer langen deutsch-dänischen Ostseetunnel laufen bereits. Vor zwei Jahren hatte das Bundesverwaltungsgericht die Planungen auf deutscher Seite grundsätzlich bestätigt, damals aber die Riffe ausgeklammert. Der Straßen- und Eisenbahntunnel soll voraussichtlich von 2029 an Fehmarn und Lolland verbinden.