Keine Bahn-Fahrkarte für Diverse? – Klägerseite lehnt Vergleich ab


FRANKFURT AM MAIN | Im juristischen Streit um die geschlechtsneutrale Ansprache von Bahnkunden hat die Klägerseite einen Vergleich abgelehnt.

Das Oberlandesgericht Frankfurt kündigte nach der mündlichen Verhandlung am Dienstag ein Urteil in der Sache für den 21. Juni an. Geklagt hatte eine Person, die sich weder dem weiblichen noch dem männlichen Geschlecht zuordnet.

Im konkreten Fall ging es um die Buchung einer Fahrkarte der Deutschen Bahn von Berlin nach Braunschweig über das Internet. Sowohl bei der Registrierung als auch beim Kauf gab es nur die Auswahl “Herr” oder “Frau”. Ohne diese Zuordnung war ein Fahrkartenkauf nicht möglich.

Die als “Herr” angesprochene Person des nicht-binären Geschlechts hatte daraufhin Klage wegen Diskriminierung eingereicht. Das Landgericht Frankfurt gab der Klage in erster Instanz zwar inhaltlich statt, verweigerte aber der Person eine Entschädigung. Beide Seiten gingen daraufhin beim OLG in die Berufung.


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