Hauptgleis

[ abgekürzt: Hgl ]


  • Gleis, das der Betriebsführung dient und von Zügen planmäßig befahren wird;
  • es finden Zug- und Rangierfahrten statt;
  • Gleisabschlüsse von Hauptgleisen werden mit Signal Sh 2 gekennzeichnet

Allgemeines  [1][3][4]

Hauptgleise sind Gleise, die von Zugfahrten planmäßig befahrenen werden. Hauptgleise der freien Strecke, die in Bahnhöfen fortgesetzt werden, werden als durchgehende Hauptgleise bezeichnet.

Da Hauptgleise und durchgehende Hauptgleise der Betriebsführung dienen, werden sie auch als Betriebsführungsgleise bezeichnet. Auf Hauptgleisen können neben Zugfahrten, in Bahnhöfen auch Rangierfahrten stattfinden.


Übrige Gleise sind Nebengleise

Alle übrigen Gleise, die keine Hauptgleise sind, sind Nebengleise.


Gleisabschluss mit Signal Sh 2  [2]

Der Gleisabschluss von Hauptgleisen, an denen eine Zugfahrstraße oder Rangierfahrstraße endet (z. B. in Kopfbahnhöfen oder Wendegleisen), wird am Prellbock in der Regel mit einem Signal Sh 2 (Schutzhalttafel) als Abschlusssignal eines Stumpfgleises gekennzeichnet.


Quellennachweise:

  1. § 4 Abs. 11 EBO
  2. Ril 301.0601 Abschn. 4 Abs. 3
  3. Ril 408.0101A01 “Hauptgleise” – gültig ab 13.12.2015
  4. Ril 420.02 Glossar, Seite VI – gültig ab 08.06.2014

Letzte Aktualisierung: 21.05.2016