Gleiswechselbetrieb

[ abgekürzt: GWB ]


  • Kann nur auf Strecken genutzt werden, die sicherungstechnisch für Zweirichtungsbetrieb ausgerüstet sind
  • Zugfahrten im Regel- und Gegengleis sind in beide Fahrtrichtungen gleichermaßen möglich (z.B. zur Beschleunigung der Betriebsabwicklung oder bei Bauarbeiten im Regelgleis)

Allgemeines  [1]

Der Gleiswechselbetrieb ermöglicht entgegen dem Konzept des richtungsbedingten Gleisbetriebs mit Regel- und Gegengleis, Zugfahrten auf beiden Gleisen einer zweigleisigen freien Strecke in beide Fahrtrichtungen gleichermaßen (siehe auch Fahrordnung auf zweigleisigen Strecken) durchzuführen. Die Strecke muss dazu allerdings für einen Zweirichtungsbetrieb sicherungstechnisch ausgerüstet sein. Das heisst, auch das Gegengleis muss entgegen der gewöhnlichen Fahrtrichtung mit Haupt- und Vorsignalen ausgestattet sein.

Ein Signal Zs 6 – Gegengleisanzeiger am Hauptsignal, z.B. an einer Überleitstelle, zeigt dem Triebfahrzeugführer auf einer Strecke mit Gleiswechselbetrieb an, das die Fahrt ins Gegengleis führt.

Der Gleiswechselbetrieb kann ständig oder vorübergehend eingerichtet sein. Ein vorübergehend eingerichteter Gleiswechselbetrieb wird in einer Betra angeordnet.


Quellennachweise:

  1. Ril 408.0101A01 „Gleiswechselbetrieb“ – gültig ab 13.12.2015

Letzte Aktualisierung: 10.07.2016