Güterbahnen-Verband: Schluss mit den bösen Überraschungen der Baustellenplanung

Der Verband Die Güterbahnen kommentiert den Beschluss der Bundesnetzagentur, wonach langfristig geplante Baumaßnahmen nicht zu kurzfristigen Trassenausfällen führen dürfen.

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Der zugestellte zweite Teilbeschluss BK10-25-0043 der Bundesnetzagentur (BNetzA) hat es in sich: Ab Januar muss die DB InfraGo ihre geplanten Baumaßnahmen fristgerecht ankündigen. Das ist derzeit durchschnittlich in 60 Prozent der Bauinformationen nicht der Fall. Der Beschluss sieht bei fortgesetzten Verstößen massive Konsequenzen vor, damit Einschränkungen für den Schienenverkehr nachhaltig sinken.

Versäumt die DB InfraGo es zukünftig weiterhin, die Bauinformationen rechtzeitig mitzuteilen, kann neben der Erhebung von Zwangsgeldern in Höhe von bis zu einer Million Euro nun zudem Einspruch von den betroffenen Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) gegen die entsprechende Baumaßnahme eingelegt werden, damit die gebuchte Trasse wie geplant genutzt werden kann. In dem Fall werden zusätzlich Strafzahlungen an die betroffenen Unternehmen aufgrund von Vertragsverstößen fällig. Mit diesem Beschluss schafft die BNetzA für die Kunden der DB InfraGo die dringend benötigte Planungssicherheit auf der Schiene. Die bislang üblichen Verfristungen führten zu chaotischen Planungsabläufen, verspäteten und ausgefallenen Zügen und wirtschaftlichen Schäden bei Eisenbahnen und ihren Kunden.

Dazu kommentiert Peter Westenberger, Geschäftsführer des Verbands Die Güterbahnen: „Die DB InfraGo ist wohl das einzige große Unternehmen, das es immer wieder verschusselt, den eigenen Kunden ihre Planungen rechtzeitig anzukündigen. Dass die Unternehmen nun die Durchführung der gebuchten Fahrt auch zu Lasten der geplanten Baustelle einfordern können, stärkt ihre Position. Der Beschluss der Bundesnetzagentur ist ein starkes Signal gegen das Baustellenchaos, unter dem betroffene Unternehmen und Fahrgäste seit Jahren täglich leiden. Die DB InfraGo muss nunmehr zwingend die Defizite in ihren Planungs- und Kommunikationsverfahren in den Griff bekommen.“

In den vergangenen Jahren wurde es für Eisenbahnverkehrsunternehmen zunehmend schwieriger, aufkommende Baustellen in ihren Planungen zu berücksichtigen, da die notwendigen Fahrplan-Dokumente von der DB InfraGo verspätet bereitgestellt wurden. In manchen Regionen beträgt die Verfristung der notwendigen Unterlagen derzeit bis zu 100 Prozent. In der Folge führten dann selbst lange geplante Baumaßnahmen zu kurzfristigen Zugausfällen oder zu langen Umleitungen und damit zu erheblichen Verlusten auf Seiten der Unternehmen und deren Kunden. Der aktuelle Teilbeschluss BK10-25-0043_Z der BNetzA versetzt die Unternehmen allerdings in die Lage, auf die geplante und gebuchte Fahrt wie vereinbart zu bestehen. Das hat zur Folge, dass die lange geplante, aber eben nicht fristgerecht kommunizierte Baumaßnahme nicht durchgeführt werden kann. Auf kurzfristige, ungeplant auftretende Baumaßnahmen hat der BNetzA-Beschluss allerdings keine Auswirkungen. Diese müssen auch weiterhin von den Unternehmen akzeptiert und gehändelt werden.

EVN (redaktionell bearbeitet / Quelle: Die Güterbahnen)